Neuwahl des BA?
Hallo zusammen, wir haben 2010/Juli einen BA nach Mehrheitswahl gewählt,sind nicht nach der Verhältniswahl gegangen!Das heißt von der anderen Liste ist keiner mit dabei.Nun meinen die Drei sie wollen einen neuen BA in dem einer aufjedenfall das Recht hätte mit bei zu sein.Müssen wir einen neuen wählen denn das Vertrauen ist gleich null,da eben alles sofort an die GL geht,ist leider so.Meine Frage: Müssen wir und wenn ja,muss der eine dann abgewählt werden oder der gesammte BA?Und wie würde das überhaupt ablaufen,nach welchem § würde die Abwahl und Nachwahl benannt werden müssen?Habe diesbezüglich noch keine Erfahrung machen können.Danke im Voraus.
Community-Antworten (4)
02.05.2011 um 11:04 Uhr
Hallo,
wenn das im Protokoll der Wahl eindeutig ist, dann braucht ihr euch keine Gedanken zu machen. Im Gesetz steht nichts davon, daß der BA in Verhältniswahl gewählt werden muß und wenn die 3 Kollegen der anderen Liste vor der Wahl keinen Listenwahlvorschlag gemacht haben, dann bleibt alles beim alten.
Gruß rtjum
02.05.2011 um 12:32 Uhr
Sorry hatte was überlesen.
02.05.2011 um 13:20 Uhr
rtjum
Im BetrVg § 27 steht aber etwa sganz anders. Hast Du ein EIGENES???
(1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsräten mit
Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Sind die weiteren Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, so erfolgt die Abberufung durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung gefasst wird und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats bedarf.
Rocce
Also, die 3 der anderen Liste haben Recht. Ihr Müsst sofern von der anderen Liste auch Wahlvorschläge für den BA gemacht wurden VERHÄLTNISWAHL zwingend anwenden. Die 3 könnten sonst auch vor das ArbG gehen. Das würde dann wohl eurem AG nicht gefallen, da er ja die Kosten tragen müsste.
02.05.2011 um 14:22 Uhr
nurmalsogefragt aber das schreib ich doch auch -- wenn die 3 Kollegen der anderen Liste vor der Wahl keinen Listenwahlvorschlag gemacht haben, dann bleibt alles beim alten. -- das mit der verhältnisswahl hab ich blöde ausgedrückt, seh ich ein
aber der Rest, was ist daran anders als bei Dir?
Gruß rtjum
Verwandte Themen
Neuwahl nach Betriebsübergang
ÄlterZeitpunkt der Neuwahl nach Betriebsübergang im aufnehmenden Betrieb? Situation: Wir, ein kompletter Funktionsbereich ca 70 MA sind aus dem Unternehmen ausgegliedert und in ein Tochterunternehmen (50
Mitarbeiteranzahl von 40 auf 120 gestiegen (Outsourcing) - Wann Neuwahl des BR?
ÄlterUnsere Firma wurde zum 01.01.2007 aus der bestehenden Firma ausgegliedert (Outsourcing) und in eine bereits bestehende Firma eingegliedert. Diese bestehende Firma hatte bis dahin ca. 40 Mitarbeiter un
Neuwahl bei Veränderung der Belegschaftsgröße
ÄlterHi zusammen, im Internet haben wir was gelesen zum Thema: Neuwahl des Betriebsrats bei Veränderung der Personalstärke Bei uns ist es so, dass wir eventuell in eine solche Regelung reinfallen,
Neuwahl bei Änderung der Betriebsgröße
ÄlterHallo, nach § 13 BetrVG muss eine Neuwahl erfolgen, wenn die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ablaufs von 24 Monaten, vom Tag der Betriebsratswahl an gerechnet, um d
Nur noch 1. Vorsitzende - gibt es bei Rücktritt Neuwahl?
ÄlterHallo ich brauche dringend euren Rat. wir sind ein neues Team gemischt mit den Neuen als Freigestellte, und den alten Br Mitgliedern im Gremiun.Mit einer sehr knappen Mehrheit (1 Stimme) wurden wir