Hallo zusammen,
wir haben 2010/Juli einen BA nach Mehrheitswahl gewählt,sind nicht nach der Verhältniswahl gegangen!Das heißt von der anderen Liste ist keiner mit dabei.Nun meinen die Drei sie wollen einen neuen BA in dem einer aufjedenfall das Recht hätte mit bei zu sein.Müssen wir einen neuen wählen denn das Vertrauen ist gleich null,da eben alles sofort an die GL geht,ist leider so.Meine Frage: Müssen wir und wenn ja,muss der eine dann abgewählt werden oder der gesammte BA?Und wie würde das überhaupt ablaufen,nach welchem § würde die Abwahl und Nachwahl benannt werden müssen?Habe diesbezüglich noch keine Erfahrung machen können.Danke im Voraus.