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Neuwahl des BA?

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Rocce
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben 2010/Juli einen BA nach Mehrheitswahl gewählt,sind nicht nach der Verhältniswahl gegangen!Das heißt von der anderen Liste ist keiner mit dabei.Nun meinen die Drei sie wollen einen neuen BA in dem einer aufjedenfall das Recht hätte mit bei zu sein.Müssen wir einen neuen wählen denn das Vertrauen ist gleich null,da eben alles sofort an die GL geht,ist leider so.Meine Frage: Müssen wir und wenn ja,muss der eine dann abgewählt werden oder der gesammte BA?Und wie würde das überhaupt ablaufen,nach welchem § würde die Abwahl und Nachwahl benannt werden müssen?Habe diesbezüglich noch keine Erfahrung machen können.Danke im Voraus.

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Community-Antworten (4)

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rtjum

02.05.2011 um 11:04 Uhr

Hallo,

wenn das im Protokoll der Wahl eindeutig ist, dann braucht ihr euch keine Gedanken zu machen. Im Gesetz steht nichts davon, daß der BA in Verhältniswahl gewählt werden muß und wenn die 3 Kollegen der anderen Liste vor der Wahl keinen Listenwahlvorschlag gemacht haben, dann bleibt alles beim alten.

Gruß rtjum

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Forentroll

02.05.2011 um 12:32 Uhr

Sorry hatte was überlesen.

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nurmalsogefragt

02.05.2011 um 13:20 Uhr

rtjum

Im BetrVg § 27 steht aber etwa sganz anders. Hast Du ein EIGENES???

(1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsräten mit

Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Sind die weiteren Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, so erfolgt die Abberufung durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung gefasst wird und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats bedarf.

Rocce

Also, die 3 der anderen Liste haben Recht. Ihr Müsst sofern von der anderen Liste auch Wahlvorschläge für den BA gemacht wurden VERHÄLTNISWAHL zwingend anwenden. Die 3 könnten sonst auch vor das ArbG gehen. Das würde dann wohl eurem AG nicht gefallen, da er ja die Kosten tragen müsste.

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rtjum

02.05.2011 um 14:22 Uhr

nurmalsogefragt aber das schreib ich doch auch -- wenn die 3 Kollegen der anderen Liste vor der Wahl keinen Listenwahlvorschlag gemacht haben, dann bleibt alles beim alten. -- das mit der verhältnisswahl hab ich blöde ausgedrückt, seh ich ein

aber der Rest, was ist daran anders als bei Dir?

Gruß rtjum

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