W.A.F. LogoSeminare

Mutterschutz und befrist. Arbeitsverhältnis

O
OlafSch
Nov 2016 bearbeitet

Hi! Ich habe mal wieder ne Frage: Eine Kollegin arbeitet in einem Pflegeheim in einem befristeten Arbeitsverhältnis, der Vertrag läuft bis Dez. 2011. Sie ist jetzt schwanger geworden (2. Monat), heißt sie arbeitet nur bis November 2011.

a. Wie sieht das mit Ihrem Mutterschutz aus, verfällt der dann wenn der Vertrag ausläuft? b. Kann der BR vielleicht etwas beim AG erreichen das Sie nach dem 1 Jahr Urlaub weiter beschäftigt wird. Sie befürchtet das ihr Arbeitsplatz dann weg ist und sie nicht mehr eingestellt wird. Für Tipps und Hilfe wäre ich sehr dankbar. MFG

1.57504

Community-Antworten (4)

W
wahlvst

01.05.2011 um 19:25 Uhr

Durch Schwangerschaft oder Elternzeit wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/befristeter-arbeitsvertrag.html

Während Frauen, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, während Schwangerschaft, Mutterschutzfrist und Elternzeit keine Angst vor einer Kündigung haben müssen, sieht das bei Frauen, die einen befristeten Vertrag haben, ganz anders aus.

http://www.kinder-aktuell.de/recht-sicherheit/befristeter-arbeitsvertrag-schwangerschaft-1232/

M
Matze

02.05.2011 um 15:53 Uhr

Der Betriebsrat kann sehr wohl appellierend tätig werden. In unserem Betrieb hatte dies Erfolg mit der Argumentation, in etwa "eine Weiterbeschäftigung ist für den Betrieb förderlich, weil: die Kollegin ist gut eingearbeitet, der Verlust würde die Abteilung schwächen" als Thema im 'Monatsgespräch' mit dem GF. (Qualität der Mitarbeiterin und Nutzen für die Abteilung hervorheben). Mit kollegialen Grüßen

Dennoch, Eure Kollegin muss sich arbeitslos melden, um keine Sperrzeit zu riskieren.

W
wahlvst

02.05.2011 um 18:33 Uhr

Matze

wenn man den Beitrag OlafSch richtig versteht, hat die Koll. nicht vor in der Elternzeit im erlaubten Rahmen zu arbeiten, denn davon schreibt er ja nichts. Dann kann der Br auch nichts vermitteln. Arbeitet sie nicht, muss sie den Pkw zurückgeben auch wenn sie schwanger ist. Ist sie gesundheitlich nicht in der Lage das Fahrzeug zu überführen, so muss sie mit den AG versuchen eine Überführungsregelung zu bekommen.

Es geht ja in der Frage, muss sie das Fahrzeug trotz Schwangerschaft zum AG überführen.

K
Kölner

02.05.2011 um 21:50 Uhr

@wahlvst Fahrzeug? Rückgabe? ... Seit wann bekommt eine Frau per Geburt 'ein Fahrzeug', wenn sie schwanger ist? Du hast Ideen!

Ihre Antwort