Erstellt am 01.05.2011 um 17:25 Uhr von wahlvst
Durch Schwangerschaft oder Elternzeit wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus.
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/befristeter-arbeitsvertrag.html
Während Frauen, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, während Schwangerschaft, Mutterschutzfrist und Elternzeit keine Angst vor einer Kündigung haben müssen, sieht das bei Frauen, die einen befristeten Vertrag haben, ganz anders aus.
http://www.kinder-aktuell.de/recht-sicherheit/befristeter-arbeitsvertrag-schwangerschaft-1232/
Erstellt am 02.05.2011 um 13:53 Uhr von Matze
Der Betriebsrat kann sehr wohl appellierend tätig werden. In unserem Betrieb hatte dies Erfolg mit der Argumentation, in etwa "eine Weiterbeschäftigung ist für den Betrieb förderlich, weil: die Kollegin ist gut eingearbeitet, der Verlust würde die Abteilung schwächen" als Thema im 'Monatsgespräch' mit dem GF.
(Qualität der Mitarbeiterin und Nutzen für die Abteilung hervorheben).
Mit kollegialen Grüßen
Dennoch, Eure Kollegin muss sich arbeitslos melden, um keine Sperrzeit zu riskieren.
Erstellt am 02.05.2011 um 16:33 Uhr von wahlvst
Matze
wenn man den Beitrag OlafSch richtig versteht, hat die Koll. nicht vor in der Elternzeit im erlaubten Rahmen zu arbeiten, denn davon schreibt er ja nichts. Dann kann der Br auch nichts vermitteln. Arbeitet sie nicht, muss sie den Pkw zurückgeben auch wenn sie schwanger ist. Ist sie gesundheitlich nicht in der Lage das Fahrzeug zu überführen, so muss sie mit den AG versuchen eine Überführungsregelung zu bekommen.
Es geht ja in der Frage, muss sie das Fahrzeug trotz Schwangerschaft zum AG überführen.
Erstellt am 02.05.2011 um 19:50 Uhr von Kölner
@wahlvst
Fahrzeug? Rückgabe? ... Seit wann bekommt eine Frau per Geburt 'ein Fahrzeug', wenn sie schwanger ist?
Du hast Ideen!