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ruhendes Arbeitsverhältnis

B
BR-Ende
Mrz 2019 bearbeitet

Die Geschäftsführung möchte die Zahlung einer Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) bei ruhendem Arbeitsverhältnis ausschließen. In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Gilt das auch bei Beschäftigungsverbot und Mutterschutz?

Die bisherigen Verträge sind so formuliert, Das Mitarbeiterinnen im BV und Mutterschutz Anspruch haben.

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

25.03.2019 um 17:23 Uhr

Habt Ihr mit Eurer Geschäftsführung schon mal den Fakt besprochen dass Mutterschutz erheblich häufiger Frauen als Männer betrifft? Habt Ihr bei der Gelegenheit auch mal das Stichwort "mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts" fallen gelassen?

B
BR-Ende

25.03.2019 um 17:30 Uhr

Aus diesem Grund muss er jetzt 2 Mitarbeiterinnen die Jahressonderzahlung nachträglich auszahlen und aus diesem Grund sucht er nach einer neuen Regelung in Form einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag.

E
Erbsenzähler

26.03.2019 um 07:45 Uhr

@BR-ENDE Nur weil das "Kind" einen anderen Namen bekommt ist es jetzt gesetzeskonform??? Es ist und bleibt bei so einer Formulierung immer eine "mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts".

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