Hallo,
ein Mitarbeiter unserer Firma hat sich an uns gewandt zum Thema Autoradio in Firmenwagen. Unsere Firma hat 4 Dienstwägen die für Serviceeinsätze benutzt werden. Eine private Nutzung findet nicht statt. Nun wurde ein zusätzliches Firmenfahrzeug angeschafft. Dieses wird nur für Kurzstrecken benutzt. In diesem Auto ist ein Radio, welches jedoch stillgelegt wurde um die GEZ-Gebühren zu sparen. Und für Fahrten im Stadtgebiet sei auch kein Radio nötig.
Alle anderen Fahrzeuge haben ein Autoradio.
Die Kollegen die hauptsächlich mit diesem Fahrzeug unterwegs sind fühlen sich nun diskriminert und möchten dass das Radio angeklemmt wird.
Hat der BR hier irgendwelche Handlungsmöglichkeiten? Gibt es eine Art "Gleichbehandlungsanspruch" in einem solchen Fall?