Rücktritt Vorsitz und Freistellung
Hallo, ich bin freig. BR und BR Vorsitzender. Ich spiele mit dem Gedanken, die Freistellung und den Vorsitz niederzulegen. Ich war vor meiner Freistellung als Führungskraft (Teamleiter/ nicht ltd. Angestellter) tätig. Was muss mir denn der AG als Stelle anbieten? Ist er verpflichtet mich im Betrieb wieder als FK zu beschäftigen?
Community-Antworten (1)
29.04.2011 um 12:53 Uhr
Dir steht eine gleichwertige Stelle zu, da dir durch die BR-Tätigkeit keine Nachteile entstehen dürfen. Schau mal BetrVG § 37 und 38
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