Erstellt am 28.04.2011 um 19:05 Uhr von nurmalsogefragt
wenn kein BR-Mitglied den Vorsitz antreten möchte. Gibt es dann Neuwahlen oder ....?
JA, dann bleibt nur NEUWAHL
Es ist die Pflicht des BR einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter zu wählen. Das Missachten ist eine grobe Pflichtverletzung § 23 BetrVG
Aber jedes BRM sollte sich im klaren sein, das BetrVG sieht keine "halben" BRM vor. Man kann also nicht "nur" für eine BRM aber nicht BRV/Stellvertreter kandidieren. Mit der Kandidatur zeigt man also lt. BetrVG, dass man für jedes Amt im BR zur Verfügung stehen möchte auf! Denn was anders kennt das BetrVG nicht.
Erstellt am 29.04.2011 um 11:15 Uhr von Krähe
Ich glaube, Salpeter meinte Neuwahl des BR. Das geht nicht.
Aus den vorhandenen Mitgliedern muss jemand den Vorsitz übernehmen, ansonsten seid ihr nicht handlungsfähig, dh. Kündigungen etc. muss der AG nicht über euren Tisch laufen lassen.
Wenn keiner das will, könnt ihr nur komplett zurücktreten und eine Neuwahl des BR machen und dann stellen sich hoffentlich Leute auf, die auch den Vorsitz übernehmen wollen.