Erstellt am 28.04.2011 um 08:12 Uhr von Südmann
LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 16 Sa 103/03
Urteil vom 04.07.2003
Ein Ausbildungsverhältnis ist nicht als Arbeitsverhältnis im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG anzusehen.
Erstellt am 28.04.2011 um 08:54 Uhr von alterBrummbär
....wobei nach der Ausbildung nur eine einmalige Befristung möglich ist. Hier müsste die 3monatige Unterbrechung geprüft werden.
Erstellt am 28.04.2011 um 10:54 Uhr von Dielöwin
Hallo alter Brummbär......Sorry wenn ich jetzt die Fragestellung auch für mein Problem benutze aber ich würde gerne mal wissen ,wo ich daß denn finden kann mit der einmaligen Befristung .Habe nämlich die zweite Befristung eines ausgelernten Azubis auf dem Tisch,mit der Begründung man will nochmal schaun ob er seine Arbeitsleistung nicht doch noch verbessern kann ?? Geht das so
Erstellt am 28.04.2011 um 11:56 Uhr von Rattle
Hallo, Dielöwin
ich würde die sache so laufen lassen und keine schlafende hunde wecken, mit dem zweiten vertrag isse drin :-)
MFG
Erstellt am 28.04.2011 um 13:16 Uhr von Dieloewin
Hallo Rattle
Danke für die Antwort aber weißt Du evtl nicht wo ich das nachlesen kann
Erstellt am 28.04.2011 um 13:37 Uhr von Rattle
Jo, kannste
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.10.2007
- 7 AZR 795/06 -
Erstellt am 28.04.2011 um 19:16 Uhr von Südmann
es ist nicht richtig, daß nach der Ausbildung nur eine einmalige Befristung möglich wäre
1. dies wäre nur der Fall, wenn für eine Sachgrundbefristung der Grund " Erleichterung des Übergangs in eine Anschlußbeschäftigung" relevant wäre
dieser grund wäre nach einmaliger Befristung "verbraucht"
2. sachgrundlose Befristungen wären gemäß der gesetzlichen oder tariflichen Bedingungen
nach Abschluß der Ausbildung problemlos möglich
3. Befristungen mit anderen Gründen als unter 1. genannt wären ebenfalls problemlos möglich
sooft, wie der angegebene Sachgrund vorliegt
4. im vorliegenden Fall liegen ja 3 Mo zwischen Abschluß der Ausbildung und der Neueinstellung, somit keine direkte Weiterbeschäftigung nach Abschluß der Ausbildung
Erstellt am 28.04.2011 um 19:49 Uhr von alterBrummbär
@DieLöwin,
eine Erklärung findest Du in den Kommentaren zu § 14 TzBfG.