unsere Auszubildende wurde nicht in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Nachdem sie 3 Monate weg war, hat der Arbeitgeber sie befristet eingestellt. Die Befristung wurde bereits 1x verlängert. Zählt die Ausbildungszeit als bereits bestandenes Arbeitsverhältnis in der Vergangenheit dazu um die 2 Jahresfrist bei befristeten Arbeitsverhältnissen zu errechnen?
Es wäre toll, wenn sich jemand damit auskennt.