Erstellt am 27.04.2011 um 12:48 Uhr von wahlvst
Dürfte wohl kein Mobbing sein, könnte also ein Schuss nach hinten werden. Denn Mobbing ist strafbar. Werfe ich einem anderen unberechtigt strafbares Handeln vor, kann dieser berechtigt klagen.
von 100 Klagen wegen Mobbings wird so hat eine Untersuchung ergeben, i.d.R. in max 2-3 Mobbing vom Gericht festgestellt.
lese auch einmal hier:
http://www.haufe.de/personal/newsDetails?Subarea=News&newsID=1303885939.6&chorid=00511427&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FPersonal%2F50%2F00511427%2F2011-04-27%2FTop-News%3A%20Berechtigte%20Abmahnung%20ist%20kein%20Mobbing
Erstellt am 27.04.2011 um 12:55 Uhr von Blumentopf
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aus unserer Sicht ist es kein Mobbing. Es gab bisher auch keine Abmahnung. Der neue Abteilungsleiter setzt einfach die Arbeitsanweisungen durch. Beispiel: mit Firmenname am Telefon melden, 2 Unterschriften bei Angeboten über 3000 Eur, gleiche Ablage der Angebote etc. Der Abteilungsleiter ist kein leitender Angestellter. Wir haben ihm bisher noch nichts von den weiteren Entwicklungen gesagt, aber wir wären gerne vorbereitet, was als nächstes kommt. Muss der gekündigte Kollege nun klage? Bekommt er Arbeitslosengeld, wenn er nicht klagt? Versucht das Arbeitsamt nicht sich einfach Kosten zu sparen?
Erstellt am 27.04.2011 um 13:15 Uhr von nurmalsogefragt
Bei Eigenkündigungend der AN besonders bei unberechtigten gibt es i.d.R. eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Ob sie klagen will muss sie entscheiden.
Erstellt am 27.04.2011 um 13:18 Uhr von Blumentopf
Also eine 3 Wochen Sperre wie "normal"?
Kann der Abteilungsleiter auch dagegen klagen?
Erstellt am 27.04.2011 um 13:22 Uhr von ganther
Warum sollte der AL klagen. Das Arbeitsamt unternimmt gegen das Unternehmen selber nichts. Da geht es nur um die Ansprüche die der AN gegen das Amt geltend macht...
Lasst Euch nicht verrückt machen. Das AN sich ungerecht behandelt fühlen gibt es immer wieder