eigentlich gar kein Mobbbing
Hallo zusammen, wir haben vor einiger Zeit einen neuen Abteilungsleiter bekommen. Dieser hat einen Kollegen immer wieder auf Fehler hingewiesen. Dies war aber berechtigt und auch die Art und Weise war angemessen (haben die Kollegen berichtet). Der Abteilungsleiter hat auch andere auf Fehler hingewiesen. Dieser eine Kollege fühlt sich in seinen Persönlichkeitsrechten beschnitten. Er war deswegen auch bei uns im BR und hat sich beschwert. Wir konnten ihm aber nicht helfen, da es ganz normale Arbeitsanweisungen sind, die der Kollege nicht befolgt. (z.B. mit Firmenname am Telefon melden.) Der Kollege hat nun gekündigt von sich aus. Er war beim Arbeitsamt und die Damen und Herren dort haben gefragt, warum er gekündigt hat. Sie meinten das wäre Mobbing und er solle zum Arzt gehen und sich eine Bescheinigung holen. Wir wissen nun nicht, was die nächsten Schritte sind, die das Arbeitsamt einleitet. Auf was müssen wir uns vorbereiten? LG Blumentopf
Community-Antworten (5)
27.04.2011 um 14:48 Uhr
Dürfte wohl kein Mobbing sein, könnte also ein Schuss nach hinten werden. Denn Mobbing ist strafbar. Werfe ich einem anderen unberechtigt strafbares Handeln vor, kann dieser berechtigt klagen.
von 100 Klagen wegen Mobbings wird so hat eine Untersuchung ergeben, i.d.R. in max 2-3 Mobbing vom Gericht festgestellt.
27.04.2011 um 14:55 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aus unserer Sicht ist es kein Mobbing. Es gab bisher auch keine Abmahnung. Der neue Abteilungsleiter setzt einfach die Arbeitsanweisungen durch. Beispiel: mit Firmenname am Telefon melden, 2 Unterschriften bei Angeboten über 3000 Eur, gleiche Ablage der Angebote etc. Der Abteilungsleiter ist kein leitender Angestellter. Wir haben ihm bisher noch nichts von den weiteren Entwicklungen gesagt, aber wir wären gerne vorbereitet, was als nächstes kommt. Muss der gekündigte Kollege nun klage? Bekommt er Arbeitslosengeld, wenn er nicht klagt? Versucht das Arbeitsamt nicht sich einfach Kosten zu sparen?
27.04.2011 um 15:15 Uhr
Bei Eigenkündigungend der AN besonders bei unberechtigten gibt es i.d.R. eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Ob sie klagen will muss sie entscheiden.
27.04.2011 um 15:18 Uhr
Also eine 3 Wochen Sperre wie "normal"? Kann der Abteilungsleiter auch dagegen klagen?
27.04.2011 um 15:22 Uhr
Warum sollte der AL klagen. Das Arbeitsamt unternimmt gegen das Unternehmen selber nichts. Da geht es nur um die Ansprüche die der AN gegen das Amt geltend macht...
Lasst Euch nicht verrückt machen. Das AN sich ungerecht behandelt fühlen gibt es immer wieder
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