Betriebsvereinbarung Zeitkonto Überstundenzuschläge bzw. Leitende Angestelte
Folgende Fragen! Wir verhandeln momentan über eine Betriebsvereinbarung Zeitkonto (evtl. Volumen nach momentanen Stand +-25Std). In den induviduellen Verträgen der Arbeitnehmer steht das Überstunden mit 25 Prozent abgegolten werden . Der Arbeitgeber möchte im Zeitkonto die Stunden bis zum erreichen der 25 Std Obergrenze ohne die Prozente ansammeln lassen . Geht das rechtlich?
Desweitereren möchte er bestimmte Angestellte rausnehmen und erklärt sie zu leitenden Angestellten (natürlich ohne Prokura). Was meint ihr dazu?
Community-Antworten (2)
26.04.2011 um 12:17 Uhr
Moin Moin!
Wir haben seit Januar 2011 eine Zeiterfassung Gleitzeit, haben die Verhandlungen also gerade hinter uns gebracht.
Grundsätzlich ist es so, dass eine BV die Rechte aus den Arbeitsverträgen nicht reduzieren kann. Der Arbeitgeber ist mit dem Arbeitnehmer einen Vertrag eingegangen, den er auch durch eine BV nicht aushebeln kann. Er selbst ist an die Einhaltung der individualvertraglichen Bedingungen gebunden. Daher ist es im rechtlich gar nicht möglich, eine BV mit Euch zu machen, die die Arbeitnehmer schlechter stellt. Im Ergebnis könnte es diverse individuelle Klagen vor dem Arbeitsgericht nach sich ziehen.
Der Arbeitgeber muss die Bedingungen der Verträge in die Verhandlungen bringen, da der Betriebsrat diese prinzipiell nicht kennen kann.
Bei uns gibt es ein Beispiel, nach dem ein Kollege im Vertrag sogar die täglichen Arbeitszeiten stehen hat. Eigentlich wollte man uns täglich 7,6 Stunden 'berechnen', bei diesem Kollegen muss sich die GL nun selber was einfallen lassen.
Das Thema LEITENDE ANGESTELLTE ist immer schön. Ein LA ist im Prinzip nur, wer sehr nahe an der Prokura ist, also z.B. Personalentscheidungen selbständig und unabhängig treffen kann.
Wer LA ist habt ihr aber bei der letzten Wahl schon selber durch die Wahlliste festgelegt bzw. ihr gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Alle anderen sind natürlich keine Leitenden Angestellten.
Bei uns wollten sie die Produktmanager rausnehmen ... weil die natürlich immer extrem viele Stunden machen. Ist der GL nicht geglückt.
Viel Erfolg!
26.04.2011 um 12:32 Uhr
Ein Gleitzeit sollte lediglich der Flexibilisierung der Arbeitszeit dienen. An der durchschnittlichen wöchentlichen/monatlichen/jährlichen Arbeitszeit wird sich dadurch nicht ändern. Das hierzu keine Zuschläge bezahlt werden ist in Ordnung.
Wenn der AG (unter Beachtung der Mitbestimmung) von Mitarbeitern Arbeitszeiten über die arbeitsvertraglich/tarifvertraglich vereinbarte Zeit verlangt muss er auch die Zuschläge bezahlen.
Ich würde euch eine strickte Unterscheidung des Gleitzeitkonto und des Überstundenkonto empfehlen.
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