Überstundenzuschläge gekürzt wegen Rauschzeit in der in der Regelzeit.
Die Mitarbeiter arbeiten eine Stunde länger in ein Flex-Konto (BV vorhanden). Für die Stunde Flex-Zeit bekommt der Mitarbeiter tarifliche Überstundenzuschläge. Wenn der Mitarbeiter in der Regel Arbeitszeit 2 * 7 Minuten rauchen geht und diese bei Gelegenheit wieder nacharbeitet, werden ihm trotzdem 14 Minuten Überstundenzuschläge nicht gezahlt, obwohl er die gesamte Stunde länger gearbeitet hat. In meinen Augen ist dieses eine Vermischung der Arbeitszeit Konten. Ich kann nicht die Rauschzeit von der Überstunde abziehen finde diese wieder reingeholt wird. Der Betriebsrat ist der Meinung, dass wir dagegen Vorgehen sollen, meine Aufgabe dazu ist, eine entsprechend fundierte Grundlage zu suchen.
Kann mir einer dabei helfen?
Community-Antworten (7)
17.05.2021 um 12:57 Uhr
Rau-s-chzeit ? was rauchen die denn - oder konsumieren die da noch was anderes? :)
Grundlage = Tarifvertrag wenn die Kollegen die Rauchzeit (=unbezahlte Pause) wieder reinarbeiten also z.B. Anwesenheit im Betrieb 9 h 44 Min davon 9 stunden Arbeit 30 min Pause und 2 * 7 Min Raucherpause - bei Regelarbeitszeit 8 h dann haben die MA natürlich 1 Mehrarbeitsstunde die nach Tarif bzw mit Zuschlägen zu vergüten ist.
17.05.2021 um 13:11 Uhr
der BR sollte hier einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Schon alleine um zu schauen, ob diese Flex-Stunden dann überhaupt Überstunden sind. Wenn nicht, könnte sich der BR nämlich ggf. ins Knie schießen. Dann fällt irgendwann vielleicht nicht nur für die Raucher der Zuschlag für die 14 Minuten weg, sondern der Zuschlag für Alle ....
18.05.2021 um 09:35 Uhr
Wie werden den die Zeiten für das Rauchen erfasst? Pausen sind grundsätzlich keine Arbeitszeit das ist bekannt. Eine Pause muss aber mindestens 15 Min dauern um als solche zu gelten. Also ist die Zeiten fürs Rauchen keine Pausenzeiten. In der Einigungsstelle zu unserer BV hat der Richter diese Zeiten als Arbeitsunterbrechung bezeichnet, die dokumentiert sein müssen wenn der AG diese nicht bezahlen soll.
18.05.2021 um 10:35 Uhr
Ich interpretiere das so: Normalarbeitszeit 8 Stunden gearbeitet 9:30 Uhr abzüglich 30 gesetzliche Pause abzüglich 14 Minuten Raucherpause ergibt reine Arbeitszeit 8 Stunden 46 Minuten Überstundenzuschlag für 46 Minuten.
Somit ist für mich die Rechnung des AGs in Ordnung.
20.05.2021 um 16:32 Uhr
Ich versuche es mal.
Arbeitsbeginn 14:00 Uhr
- Raucherpause ca. 16:00 Uhr für 7 Min. Pause 18:00-18:30 Uhr
- Raucherpause ca 19:00 Uhr für 7 Min. Reguler Feierabend 21:30 Uhr Flexzeit/Mehrarbeit 21:30-22:30 Uhr
Die angesammelten Minus-Stunden, der normalen Arbeitszeit, muss ich durch extra Stunden/Schichten, wieder reinholen.
Wenn ich keine Raucherpause gemacht habe bekomme ich 60 Min. auf das Überstundenkonto und für 60 Min. Überstundenzuschläge Habe ich aber, sie oben, 2x 7 Min. Pause gemacht, bekomme ich nur 46 Min. auf das Überstundenkonto und für 46 Min. Überstundenzuschläge, obwohl ich nicht in der Überstunde geraucht habe.
Mit dank im vorraus.
20.05.2021 um 16:52 Uhr
ich würde sagen ... man zieht Dir 14 Minuten Raucherpause ab ... weil Du also nicht 60 Minuten mehr gearbeitet hast, sondern nur 46 Minuten bekommst Du auch nur 46 Minuten Überstundenzuschlag. Finde ich korrekt.
Oder wo ist der Knackpunkt, um den es Dir geht?
20.05.2021 um 19:45 Uhr
wenn die Zeit 21:30 - 22:30 grundsätzlich als Flexzeit definiert ist und es dafür grundsätzlich Zuschläge gibt und diese mit 60 Min auf das Flexkonto gehen, dann müssten diese auch mit 60 Minuten in die Flexstundenzuschläge gehen. Dann sind es aber eigentlich keine Überstunden in dem Sinn und der MA hat die reguläre Arbeitszeit um 14 Min. unterschritten. Wann will er die nachholen bei so einem System?
Wenn nur die Flexzeit die die zusätzlich zur regulären Arbeitszeit von 21:30 - 22:30 Uhr gearbeitet wird, auf das Flexzeitkonto gehen, dann wäre es wie Überstunden und ich bin bei meinen Vorrednern, das 46 Min. korrekt sind.
Eigentlich brauchst u nur schauen was auf das Flexkonto geht 60 Min. oder 46 Min.
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