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JAV abwählen

S
Streetpython
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

folgendes Szenario bis Ende letzten Jahres war ich in der JAV. Nach Beenden meiner Amtszeit habe ich nicht erneut kandidiert, da ich als Ersatzmitglied im BR bin und mit einer einmaligen Teilnahme an einer Sitzung mein JAV Dasein eh "erlöschen" würde.

Wir waren nach Jahren eine der ersten die Aktiv im Unternehmen gearbeitet haben und uns sämtliche Sachen (Hintergrundwissen, Büro, freie Arbeitszeit für JAV Tätigkeiten, Akzeptanz unter den Mitarbeitern/Azubis) hart erarbeitet haben.

Nun sind drei neue JAV-Mitlgieder gewählt worden, die seit über einem halben Jahr nix machen. Abgesehen von der Konstituierenden Sitzung hat nix weiter stattgefunden. Selbst den Büroschlüssel haben sie sich nicht abgeholt. Mittlerweile haben sie Ihre Ausbildung beendet und wurden auch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Sie haben also Ihr Ziel erreicht. Die Unmut darüber ist natürlich im Hause groß darüber und mich schmerzt es mit anzusehen wie die gesamte Arbeit der letzten 2 Jahre den Bach runter geht.

Ich will demnächst mit jedem einzelnen reden, damit diese Zurücktreten und Platz für Neuwahlen machen, da es auch keine Nachrücker gibt (Der BR hat da so ziemlich in der Vorbereitung zur Wahl geschlafen.)

Welche Möglichkeiten hat man falls diese nicht gewillt sind zurückzutreten?

Misstrauensvotum? Grobe Pflichtverletzung?

greetz Martin

Welche Möglichkeiten gibt es?

3.26306

Community-Antworten (6)

K
Kölner

24.04.2011 um 22:31 Uhr

@Streetpython Ne. Keine weiteren Möglichkeiten... ...aber Du hättest - trotz der Ersatzmitgliedschaft im BR - auch JAV bleiben können. Die Aussage, dass mit einem einmaligen Einsatz die Mitgliedschaft in der JAV erlischt ist falsch!

S
Streetpython

24.04.2011 um 23:05 Uhr

hmm ok...

stand aber irgendwo im BetrVG...

K
Kölner

24.04.2011 um 23:20 Uhr

@Streetpython Im DKK steht, dass bei einer regelmäßigen Teilnahme der Rücktritt zwingend ist...ab und an ist ja nicht regelmäßig!

W
Wasserkocher

24.04.2011 um 23:48 Uhr

Ersatzmitglieder dagegen sind zur JAV wählbar, solange sie nicht vorrübergehend oder endgültig für ein anderes Mitglied des Betriebsrates nachgerückt sind.

http://www.verdi4u.net/index.php?cat=00_Willkommen&page=02_JAV-nbsp-allgemein

.....und was ist vorrübergehend?

K
Kölner

24.04.2011 um 23:56 Uhr

@wasserkocher Woran willst Du Dich denn halten? Kommentar nach Fitting (dann ist bei einem einmaligen Nachrücken schon Ende mit dem JAV-Dasein) oder nach DKK?

W
Wasserkocher

25.04.2011 um 01:13 Uhr

Wie wäre es mit dem Erfurter Kommentar:

Ersatzmitglieder des BR sind wählbar, solange sie nicht nachgerückt sind (Richardi/Richardi/Annuß Rn. 11; Fitting Rn. 14; GK-BetrVG/Oetker Rn. 38). Rückt ein Ersatzmitglied - auch nur vorübergehend - nach, scheidet es nach § 65 iVm. § 24 I Nr. 4 endgültig aus der JAV aus und tritt nicht nach Beendigung der Vertretung wieder ein (BAG 21. 8. 1979 AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 6; Fitting Rn. 14; aA Richardi/Richardi/Annuß Rn. 11; DKK/Trittin Rn. 16).

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