Abwahl eines JAV-Mitglieds möglich?
Hallo, ich wende mich heute an Sie, da wir auf Arbeit folgendes Problem haben. Im April fand eine JAV-Wahl statt, bei der ein(!) ordentliches JAV-Mitglied (es sind nur 15 Azubis vorhanden) gewählt wurde und die weiteren Bewerber entsprechend der Stimmenanzahl als Nachrücker fungieren. Dieses Mitglied zeigt nun sein wahres Gesicht und entpuppt sich als Einer, der sich nur wegen der Übernahmegarantie hat wählen lassen. Die Arbeit lässt er liegen, so dass diese durch die Nachrücker erledigt wird und er ein autoritäres Regime an den Tag legt, bei dem er immer darauf verweist, dass er alleine das Sagen hat. (Die 3 Nachrücker denken nun alle über einen Rücktritt nach!) Ich selbst war bis vor kurzem JAV und bin nun im PR und dort sind wir uns alle einig, dass man ihn des Amtes entheben sollte, da auch Gespräche mit dem PR-Vorsitzenden bei ihm nichts helfen. Meine Frage nun: Kann man eine (rechtlich gesehen) "Ein-Mann-JAV" abwählen? Im PersVG (Berlin) steht im Groben nur drin, dass man 1. als Gremium den Vorsitzenden abwählen kann, 2. ein grober Pflichtverstoß vorliegen muss oder aber 3. ein freiwilliger Rücktritt erfolgt. Alle diese Fälle sind bisher nicht anzuwenden, da bei 1. kein Gremium existiert und es rein rechtlich nur eben dieses eine JAV-Mitglied gibt, 2. Nichtstun noch kein Pflichtverstoß ist und 3. er alleine nie zurücktreten würde. Mir fallen bisher nur die Möglichkeiten ein, dass von den Azubis ein Misstrauensvotum gestellt wird oder es die Chance für uns als PR gibt, ihn des Amtes zu entheben. Bei beiden fehlt mir/uns aber die eindeutige Rechtsgrundlage.
Sorry für den vielen Text, aber je mehr Infos, desto besser versteht man vielleicht unser momentanes Problem :o)
Danke und viele Grüße aus Berlin, Christian
Community-Antworten (1)
30.09.2010 um 17:56 Uhr
Ihr bekommt ihn über den groben Verstoß raus. Entgegen deiner Annahme ist Nichtstun ein grober Verstoss. So kann ein BR zum Beispiel vom Arbeitsgericht aufgelöst werden, wenn er nicht die nach dem Gesetz vorgeschriebenen 4 Betriebsversammlungen pro Jahr macht! (Jetzt fallen vermutlich einige, die hier mitlesen, in Ohnmacht, denn wer von Euch macht in jedem Quartal die Betriebsversammlung??? Schaut mal in die Kommentierung zu § 23 BetrVG!) Ein PR-/BR-/JAV-Mitglied, dass - obwohl es nicht "verhindert" im Sinne des Gesetzes ist - nie zu den BR-/PR-Sitzungen kommt kann wegen grober Pflichtverletzung seines Amtes enthoben werden.
Übrigens: Achtung, die Nachrücker dürfen nur wirsam etwas machen, wenn der JAV tatsächlich verhindert ist...
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