Erstellt am 23.04.2011 um 12:26 Uhr von nurmalsogefragt
Hallo,
die DU der BR des Betriebes oder sind wir es?
Wie wäre es einfach einmal das BetrVG und dort die wenigen diese Fragen betreffenden §§ zu lesen. Denn dort stehen die Antworten ganz klar zum einfachen nachlesen.
Erstellt am 23.04.2011 um 12:33 Uhr von Brigachkatz
Noch einmal.
Keine Neuwahlen, kein neuer BR. 7er BR bleibt. Kein 9er BR.
Wenn also ein BR freigestellt wird, wird er vom 7er BR gewählt.
Die Beratung mit dem AG dient dem Zweck, dem AG vor der Wahl Gelegenheit zu geben, etwaige aus betrieblichen Gründen bestehende Bedenken gegen die Freistellung bestimmter BR-Mitglieder erheben zu können (§38, Rn45 BetrVG).
Erstellt am 23.04.2011 um 23:20 Uhr von nicoline
Roderich,
*oder ich liege falsch.*
Du liegst falsch!
*bei mehr als 200 wird ein 9 BR erforderlich.*
ein 9er BR MIT NEUWAHL wird, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 nur dann erforderlich wenn :
mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist.
Dieses ist ein/e Stichtagsereignis/-regelung! Wenn einen Tag vorher oder einen Tag nachher 1000 MA da wären, am Stichtag aber nicht, würde sich nichts an der Anzahl der BRM ändern!
Bei einem 7er BR steht Euch, vom Gesetz her, keine Freistellung zu. Ihr könnt natürlich trotzdem versuchen, mit dem AG über eine Freistellung zu verhandeln!
*Schätze das dann 2 BR Mitglieder nachrücken*
NEIN!
*da eine Neuwahl anhand der überschrittenen 2 Jahre Legislaturperiode überschritten sind.*
??????????
*Meine Farge war nur ob das 7er Gremium oder das 9er Gremiim das gesetzliche Freigestellte BR Mitglied wählt*
Da erst ab 201 MA eine GESETZLICHE FREISTELLUNG vorgesehen ist, würde natürlich das NEU GEWÄHLTE 9er Gremium über die Freistellung entscheiden!
*und warum eine " Beratung " durch den AG vorgeschrieben ist?*
Ganz einfach, weil das Gesetz es so will!
*Hoffe jetzt ist alles verstanden !*
Man sollte glaub ich eher hoffen, dass Du jetzt alles verstanden hast!
Erstellt am 25.04.2011 um 21:56 Uhr von irgendwas
Selbstverständlich gibts eine Freistellung ab 200MA auch beim 7er BR.
Das kann problemlos passieren wenns bei der letzten Wahl 160MA und dann irgendwann während der vier Jahre 201 werden ...
Ansonsten aber richtig. :)