Erstellt am 23.04.2011 um 10:14 Uhr von Brigachkatz
Hallo Roderich,
Du hast recht.
Ihr braucht nicht neu wählen.Stichtag für Neuwahlen wäre der 27.05.2011.
Bis zu diesem Termin müßte sich die regelmäßige Belegschaftsstärke um die Hälfte(bei euch um 69 AN), mindestens aber um 50, verändert haben(§13,29 BetrVG.)
Wenn diese Veränderungen erst nach dem 27.05.11 gegeben sind, bleibt der bestehende BR bis zu den nächsten Wahlen im Amt.
Somit ändert sich auch nichts (da keine Neuwahlen) an der BR-Stärke.
Gruß
Brigachkatz
Erstellt am 23.04.2011 um 10:38 Uhr von alterBrummbär
Letzte WAhl war am 26.05.''2009''??
Erstellt am 23.04.2011 um 10:46 Uhr von Brigachkatz
Stimmt alter Brummbär,
hab ich glatt übersehen.
Roderich,
falls Jahreszahl ein Irrtum (war die Wahl 2010?), vergiß meine Antwort und stellt euch auf Neuwahlen ein.
Erstellt am 23.04.2011 um 10:50 Uhr von wahlvst
alterBrummbär
-----Letzte WAhl war am 26.05.""2009""??
Ja ist doch OK. Zu Beginn des Regelwahlzeitraum/termin 01.05.2010 eben noch keine 12 Monate im Amt. also keine Neuwahl. Denn 12 Monate sind erst am 25.052010 herum.
Erstellt am 23.04.2011 um 23:25 Uhr von nicoline
wahlvstd,
der Beginn des Regelwahlzeitraumes ist, sagt jedenfalls das BetrVG, der 1.03.
Erstellt am 24.04.2011 um 20:34 Uhr von Kölner
@all
Aber sind denn mehr als 69 dazugekommen am Stichtag?
Aber die Freistellung gäbe es ja trotzdem...
Erstellt am 24.04.2011 um 21:12 Uhr von Detare
Bei der letzten BR Wahl waren wir 138 MA....
werden wir die Schallmauer 200 überschreiten.
201-138=73
Aber am Stichtag wohl nicht;-)
Also......?
Keine Neuwahl, aber sehr wohl Freistellung:-)
Dein Taschenrechner