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Zeitvergütung bei Hilfestellung (SBV)

W
whiteLady
Nov 2016 bearbeitet

Mit einer Kollegin zusammen stellte ich vor Wochen einen Gleichstellungsantrag.

Sie bekam jetzt von der Agentur für Arbeit die Nachricht, das dies erst entschieden werden kann, wenn sich meine Kollegin bei dem der Agentur benannten Arzt vorstelle.

Dieser Termin ist nächste Woche und die Kollegin bat mich, sie zu begleiten, da sie der deutschen Sprache nicht so mächtig sei.

Kann ich mir diese Zeit vergüten lassen? Wenn ja wie gehe ich vor? Der Termin liegt ausserhalb meiner Arbeitszeit ( ich bin eine Halbtagskraft) und ist ca 30 Km von meinem Wohnort entfernt.

Ich wünsche einen schönen und erholsamen Feiertag.

Gruß whiteLady

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Community-Antworten (2)

K
Ketzer

22.04.2011 um 12:09 Uhr

Der Termin liegt außerhalb der Arbeitszeit? Wofür willst du dann eine Vergütung? Aber selbst wenn der Termin in der Arbeitszeit liegen würde, sehe ich keine Anspruchsgrundlage, zumindest nicht gegenüber dem Arbeitgeber.

W
wahlvst

22.04.2011 um 13:29 Uhr

SBV ist ein Ehrenamt und die die Tätigkeiten in Ehrenämter bekomt man keine Vergütung. Das Mitglied der freiwilligen Feuerwehr, auch Ehrenamt bekommt ja für den Einsatz auch keine Vergütung, außer ggf. ein "Vielen Dank".

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