Hallo Zusammen,
ich bin Betriebsratsvorsitzender (unter 21 MA) und seit längeren krank. Nun kommt für mich die Wiedereingliederung. Fragen:
a) mein Arbeitgeber will mich in dieser Zeit für einen anderen Bereich arbeiten lassen. Sprich andere Aufgaben (was ja so einfach nicht gehen sollte). Gibt es dort Urteile o.ä. auf die ich verweisen kann? Eigentlich soll die Maßnahme ja am bisherigen Arbeitsplatz (bisherige Aufgaben) erfolgen.
b) Vor dem Beginn der Maßnahme soll es ein 6 bzw. 8 Augengespräch geben (1 x Personalchef, 1 x mein Vorgesetzter, 1 x Vorgesetzter des anderen Bereiches). Da ich dieses Gespräch nicht ohne Zeugen führen möchte, soll mich ein Betriebsratskollege aus einer anderen Niederlassung dabei sein. Ist das möglich und statthaft?

Schon mal vielen Dank an alle die sinnvoll antworten. ;-)

aragon