Wiedereingliederung nach Krankheit
Hallo Zusammen, ich bin Betriebsratsvorsitzender (unter 21 MA) und seit längeren krank. Nun kommt für mich die Wiedereingliederung. Fragen: a) mein Arbeitgeber will mich in dieser Zeit für einen anderen Bereich arbeiten lassen. Sprich andere Aufgaben (was ja so einfach nicht gehen sollte). Gibt es dort Urteile o.ä. auf die ich verweisen kann? Eigentlich soll die Maßnahme ja am bisherigen Arbeitsplatz (bisherige Aufgaben) erfolgen. b) Vor dem Beginn der Maßnahme soll es ein 6 bzw. 8 Augengespräch geben (1 x Personalchef, 1 x mein Vorgesetzter, 1 x Vorgesetzter des anderen Bereiches). Da ich dieses Gespräch nicht ohne Zeugen führen möchte, soll mich ein Betriebsratskollege aus einer anderen Niederlassung dabei sein. Ist das möglich und statthaft?
Schon mal vielen Dank an alle die sinnvoll antworten. ;-)
aragon
Community-Antworten (3)
22.04.2011 um 22:15 Uhr
Hallo,
seit wann BR ? seit wann BRV ?
23.04.2011 um 05:45 Uhr
@wahlvst Was um alles in der Welt hat die Wiedereingliederung mit dem Ehrenamt zu tun. Verstehe daher Deine Fragen nicht.
@atlanta Bei Wiedereingliederung handelt es sich um eine personelle Angelegenheit und daher wären , ein GBR oder KBR außen vor. Ein BRM einer anderen Niederlassung hinzu zu ziehen, dazu hättest Du auch erst dann das Recht wenn ein Betriebsrat alle Niederlassungen vertreten würde. Will der AG Dich aberauf einem anderm Arbeitsplatz Wiedereingliedern so müsste man auf die länge der Weidereingliederung achten; und ob dies nicht einer Versetzung gleichkommt. In dem Fall wäre dann wieder der örtl. Betriebsrat im Boot bezüglich der Mitbestimmung.
26.04.2011 um 12:25 Uhr
Mail eine Frage zur Wiedereingliederung: Im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach dem SGB? Hamburger Modell? Gruß von den Betriebsratten
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