"Eine ordentliche (Änderungs)kündigung wird hier doch gar nicht gehen, weil die ordentliche Kündigung des BRM ausgeschlossen ist. Allerdings hat hier der Arbeitgeber einen wichtigen Grund (Schliessung der Klinik) die ihn ausnahmsweise berechtigt eine (außerordentliche) Kündigung (mit sozialer Auslauffrist), bzw. Änderungskündigung auszusprechen. Da der AG hier eine ordentliche Änderungskündigung nicht aussprechen darf, eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist, wird er nur eine außerordentliche Änderungskündigung aussprechen können."
Vielleicht fehlt mir hier das Wissen, wenn es solche Entscheidungen tatsächlich gibt, würde ich es gerne mal nachlesen.
Ist es wirklich so, das ein Arbeitgeber einem BR-Mitglied nicht ordentlich kündigen darf, oder erlangt die Kündigung nur nie den Status der Gültigkeit, wenn ihr widersprochen wird? Mit anderen Worten, wenn das BR-Mitglied der ordentlichen Kündigung nicht widerspricht, und der Betriebsrat nicht eingreift und der neue Arbeitsvertrag unterschrieben wird, wo ist das Problem?
"Das würde aber doch gerade bedeuten dass dem BR-Mitglied gekündigt werden müsste während der normale AN hier nur geänderungskündigt würde. Wie verträgt sich das mit § 78 BetrVG?"
Aus der grundsätzlichen freiwilligen Möglichkeit das Änderungsangebot, bzw. die Änderungskündigung zu akzeptieren kann man doch wohl folgern, das bei Nichtakzeptanz eine Weiterbeschäftigung nach der Schließung des alten Standortes nicht im Interesse des BR-Mitgliedes ist. Eine Benachteiligung des BR-Mitglieds kann ich nicht erkennen, es ist ja nicht verpflichtet eine Änderungskündigung abzulehnen, es hat nur das grundsätzliche Recht dazu. Nutzt es dieses Recht, muss es eben mit dem sinkenden Schiff untergehen. Da diese Situation vollständig durch die Entscheidungen des BR-Mitgliedes entstehen würde, kann ich hier keine verfassungsrechtlichen Probleme erkennen.
"Aber in der mangelnden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit!"
Muß denn ein Grund für eine außerordentliche Kündigung nicht in der Person begründet sein? Wo ist denn in der mangelnden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ein Fehlverhalten des BR-Mitgliedes zu sehen?
"Es geht hier doch um eine ÄNDERUNGSkündigung! Da ist dann nicht die Weiterbeschäftigung ausgeschlossen, sondern die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Konditionen."
Die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung zu unveränderten Konditionen kann aber kein Grund für eine fristlose, höchstens für eine ordentliche Kündigung sein.
Ich habe das Gefühl, wir reden hier aneinander vorbei, kann das sein? :~)
"Oder mach doch mal einen Vorschlag wie Du das Problem (so wie es von mir interpretiert wird) lösen würdest:
Ein AG verlagert den Betrieb, möchte hierzu Änderungsverträge (bezüglich des Ortes) anbieten. Falls dieser Änderungsvertrag abgelehnt wird: Änderungskündigung, im Falle der Ablehnung: Kündigung.
Eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit am alten Ort besteht nicht.
Was macht Deiner Ansicht nach der Arbeitgeber in dieser Situation mit den Betriebsräten?"
Ich denke, das ist oben klar geworden. Da der Sozialplan vom BR mitentwickelt wurde, kann der AG wohl davon ausgehen, das die BR-Mitglieder wissen, was es bedeutet, wenn sie ihre eigenen Verhandlungsergebnisse für sich selber nicht umsetzen. Wie gesagt, nichts zwingt das Betriebsratmitglied, die ordentliche Änderungskündigung nicht anzunehmen.