Akteneinsicht durch den BRV in MA-Akten ?
Hallo zusammen,
wir haben eine mitarbieterin, die ständig stress macht. Sie wurde bereits einmal umgesetzt und muss nun in einem andern bereich arbeiten. darf der vorsitzende in perso-akte schauen um zu erfahren, warum sie umgesetzt wurde?
Community-Antworten (15)
12.06.2006 um 12:45 Uhr
Hallo Mustermann,
§ 83 BetrVG "Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführte Personalakte Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrates hat über den Inhalt der Personlakte Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnhemer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird. Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte sind dieser auf sein Verlangen hinzuzufügen.
MfG Angi1
12.06.2006 um 12:46 Uhr
"vorsitzenden" = BRV ??
Einblick in Personalakte nur mit Einverständniserklärung des AN erlaubt und möglich.
12.06.2006 um 12:57 Uhr
Wieso hat denn dieser BR bei der Versetzung nicht nachgehakt?
12.06.2006 um 13:03 Uhr
ja, BRV
das heißt, wenn die zustimmung des AN nicht vorliegt, dann darf auch nicht reingeschaut werden?! die versetzung liegt ein paar jahre zurück, und mitlerweile, wurde ein neuer BR gegründet.
es ist so, dass die besagte person, MA wirklich zum weinen bringt und sie mobbt, aber es gibt da einige leute, die darüber hinwegsehen!
kann der BR dagegen was machen? würden uns gerne an den BR wenden, wenn wir wüßten, dass es was bringt.
12.06.2006 um 13:06 Uhr
Wenn hier tatsächlich Mobbing vorliegt, dann muss der Arbeitgeber nach Hinweis einschreiten.
Dafür ist es aber nicht notwendig dass der BRV Einblick in die Personalakte nimmt. Der BR ist doch kein Dektektivbüro!
12.06.2006 um 13:11 Uhr
ja, das ist richtig, aber wenn die versetzung aus den gleichen gründen stattgefunden hat, dann könnte man das als hinweis mit einreichen beim arbeitgeber. da schon genug darüber geredet wurde!
12.06.2006 um 13:21 Uhr
"...die versetzung liegt ein paar jahre zurück..."
Ich halte es für eine ausgezeichnete Idee, im Bodensatz herumwühlen zu wollen.
Liegt Euch eigentlich eine konkrete und aktuelle Mitarbeiterbeschwerde vor, auf die Ihr Euren Handlungsbedarf stützen könntet?
12.06.2006 um 13:31 Uhr
wir haben täglich beschwerden von MA. jede woche versuchen wir mit den zuständigen zu reden, aber wir sollen nicht so streng sein. gestern hatten wir das mit der weinenden mitarbeiterin vorgestern wollte ein mitarbeiter nach hause gehen, weil er einfach nur noch genervt und entsetzt war über die handlungsweise dieser person. die besagt person arbeitet im hotel als reinigungskraft.
12.06.2006 um 13:33 Uhr
Wer ist denn "wir"?
12.06.2006 um 13:38 Uhr
wir, sind die damen von der Rezeption und die hausleitung
12.06.2006 um 13:40 Uhr
Wieso will sich die Hausleitung an den BR wenden, statt sich des Themas selber anzunehmen?
12.06.2006 um 13:44 Uhr
weil eine abmahnug nichts bringen würde. da die hausleitung schon oft genug mit dem geschäftsführer gesprochen hat und nicht weiter kommt...
12.06.2006 um 13:51 Uhr
Und warum strebt der BR dann nicht eine Kündigung dieser AN nach §104 BetrVG an?
12.06.2006 um 14:02 Uhr
darum frage ich ja, ob es was bringen würde, wenn wir oder sie hausleitung sich an den BR wendet.
12.06.2006 um 14:35 Uhr
Wenn ich nicht der Meinung wäre, hätte ich nicht den §104 BetrVG zitiert! Überdies können AN auch beim BR von Ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen!
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