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Akteneinsicht Personalakte bzw. Arbeitsvertrag durch Betriebsrat?

H
HAYS
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

einer unserer Kollegen (mit Homeoffice im Ausland) hat sich an den Betriebsrat gewendent und möchte ein Gespräch weil er wohl Probleme mit seinem Arbeitsvertrag, bzw. mit den dort getroffenen Vereinbarungen und damit, wie sie "gelebt" werden. Leider hat er in seiner email keine genaueren Angaben gemacht. Gerüchteweise ist uns aber schon das eine oder andere zu Ohren gekommen.

Jetzt stellen wir uns die Frage, ob wir, vorab, hier im Personalbür Einsicht in seinen Vertrag genehmen können, damit wir auf das Gespräch vorbereitet sind. Oder dürfen wir das nicht. Würde ja bedeuten, dass er uns irgendwie eine Kopie zukommen lassen müsste, oder?

Danke für Hilfe

HAYS

4.09306

Community-Antworten (6)

S
supi111

21.02.2008 um 12:43 Uhr

der betriebsrat ist berechtigt, die verträge der angestellten einzusehen! als jav-ler hast du das recht nur,w enn du dich an den betriebsrat wendest und er dies für dich macht, doch der AG muss diese einsicht gewähren!

S
SSGG

21.02.2008 um 12:54 Uhr

Moin HAYS,

der BR hat kein generelles Einsichtsrecht, außer, wenn der AN es ausdrücklich wünscht.

B
BRDRK

21.02.2008 um 13:02 Uhr

Hallo,

der Arbeitsvertrag ist nur Sache der Vertragsparteien (AG,AN) Da hat der BR nichts mitzureden. Der BR kann lediglich Einsicht in die Personalakte oder die Bruttolohn - und Gehaltslisten nehmen. Der betr. AN müßte Euch seine Vertrag schon irgendwie zu kommen lassen. Ihr als BR könnt nur bei Streitigkeiten aus den einzelnen Paragraphen des Vertages im Rahmen Eurer Rechte aus dem BetrVG u.a tätig werden.

LG

M
Mona-Lisa

21.02.2008 um 13:05 Uhr

@HAYS, abgesehen davon, dass Arbeitsverträge den Betriebsrat rein gar nicht's angehen......... Vollkommen verkehrt finde ich, dass ihr auf Gerüchte reagieren wollt! Wartet doch mal ab, ob der Kollege konkreter auf euch zukommt. Dann habt ihr Fakten in der Hand, mit denen ihr u. U. mehr anfangen könnt. Nicht zu vorschnell schiessen!

H
HAYS

21.02.2008 um 13:07 Uhr

Hallo,

vielen Dank erst mal.

Einfacher wäre es also, er würde uns eine Kopie schicken. Es geht wohl um sein Gehalt in Bezug auf Stunden bzw. Überstunden. Uns ist zu Ohren gekommen, dass er einen Vertrag inkl. aller Ü-Stunden haben soll. Und jetzt hat er wohl ein Problem damit.

Gruß HAYS

B
Bonita

21.02.2008 um 13:59 Uhr

Hallo BRDRK,

Korrektur: der BR hat auch kein Einsichtsrecht in Personalakten von Mitarbeitern!!!!! (außer seiner eigenen natürlich). Der Mitarbeiter kann lediglich ein BR Mitglied bei der Einsicht hinzuziehen, wenn er das wünscht. In dem vorliegenden Fall könnte ich mir Vorstellen, dass der im Ausland weilende Kollege dem BR eine Vollmacht zur Akteneinsicht erteilen könnte.

Ins Personalbüro gehen und Einsicht in die Personalakte von xyz verlangen geht sicher nicht, was ich sehr richtig finde!! Ich möchte selbst entscheiden können, wer meine Personalakte zu sehen bekommt!

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