Akteneinsicht in die Unterlagen des WV während der Betriebsratswahl
Hat der Arbeitgeber ein Recht auf Akteneinsicht beim Wahlvorstand schon vor Ausgang der Wahl ? (Will Zustandekommen / Beschluß zu der Wählerliste ansehen)
Community-Antworten (1)
21.02.2018 um 18:58 Uhr
Der AG hat kein Recht in diese Unterlagen zu schauen. Weder vor noch während und auch nicht nach der Wahl.
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