Erstellt am 20.04.2011 um 12:48 Uhr von Angie
Hallo KatSee,
wenn ein Dienstplan besteht und der MA an Tagen an denen er arbeiten muss krankgeschrieben wird hat er trotzdem an den freien Tagen im Dienstplan frei.
Wenn der anschließende Urlaub genehmigt ist steht auch dem nichts im Wege.
LG
Angie
Erstellt am 21.04.2011 um 07:21 Uhr von nicoline
KatSee,
*Ein Azubi ist eingeteilt fürs Wochenende wird aber am Montag krank und ist bis Sonntag krankgeschrieben.Nun meint er in ständen trotzdem die freien Tage fürs WE zu ?*
Krank ist wie gearbeitet.Ist der Beschäftigte mit Dienst am Wochenende geplant und wird krank, sind ihm die geplanten Stunden gutzuschreiben und daraus ergibt sich, dass er eben auch frei hat. Geregelt ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz § 4.
Und nachfolgend ein Urteil dazu:
Krank im Zeitkonto
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
(BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)
Erstellt am 25.04.2011 um 18:59 Uhr von Öffentlich
..... Jedoch muss sich auch ein Azubi am letzten Tag der Krankmeldung beim AG melden und ihm dann zumindest mitteilen das er wieder gesund ist und ab morgen dann eben im Urlaub ist bzw. diesen antritt.
Erstellt am 25.04.2011 um 21:36 Uhr von KatSee
Habt mir alle sehr geholfen danke !