Freistellung von der Arbeit wegen Gemeinderatstätigkeit?
Hallo,
ein Mitarbeiter ist zum Gemeinderat gewählt worden. Hat er Anspruch auf Freistellung von seiner Arbeitsverpflichtung für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats während der Arbeitszeit oder für Ortstermine? Oder hat er vielleicht sogar Anspruch auf b e z a h l t e Freistellung?
Community-Antworten (1)
19.04.2011 um 20:47 Uhr
SOllte in der Gemeindeordnung des jeweiligen Landes stehen, z.B. §20a (2) Nr.1 GO Bayern --> Verdienstausfallentschädigung von der Gemeinde; §19(1) GO BaWü --> Verdienstausfall bis zu einem Höchstsatz (jaja, die sparsamen Schwaben...)
Und damit wir nicht OffTopic werden: Da nach §34 GO BaWü eine gesetzliche Teilnahme_pflicht_ für Gemeinderäte an den Sitzungen besteht, dürfte dies eine Verhinderung iSd BetrVG darstellen...
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