Umzug der Firma
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, welche Möglichkeiten hat der BR bei einem Umzug der Firma in eine andere Stadt (ca. 80 KM vom jetzigen Standort entfernt). Gibt es überhaupt wirkliche Mitbestimmungsrechte (außer Sozialplan usw.)? Schon vorab vielen Dank für eure Hilfe
Community-Antworten (5)
18.04.2011 um 17:51 Uhr
bei 80km handelt es sich ja wohl um eine Versetzung. Daher ist der BR nach § 99 BetrVG mit drin.... nur verhindern wirst du es nicht wenn der AG das wirklich will
18.04.2011 um 18:08 Uhr
Betriebsänderung!
Die in § 111 BetrVG genannten Typen von Betriebsänderungen sind:
1.Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, 2.Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, 3.Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben, 4.Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen, 5.Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.
18.04.2011 um 18:41 Uhr
Wo ist in der letzten Aussage der Mehrwert?
18.04.2011 um 18:52 Uhr
Dreiklang, wenn Du den Unterschied und Mehrwert zwische § 99 und § 111 nicht erkennst, kann man Dir nicht helfen.
Denn es ist mehr als nur Sozialplan, Betriebsänderungen geben den AN udn Br wesentlich mehr Rechte als der § 99
Aber für Dich zum Nachlesen http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg111.html
19.04.2011 um 03:28 Uhr
Oben steht Sozialplan USW!!! Also alles wohl schon bekannt! Aber langweile ruhig weiter! Google scheinst du ja wenigstens zu beherrschen
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