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Umzug der Firma

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gabysophie
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, welche Möglichkeiten hat der BR bei einem Umzug der Firma in eine andere Stadt (ca. 80 KM vom jetzigen Standort entfernt). Gibt es überhaupt wirkliche Mitbestimmungsrechte (außer Sozialplan usw.)? Schon vorab vielen Dank für eure Hilfe

2.03405

Community-Antworten (5)

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ganther

18.04.2011 um 17:51 Uhr

bei 80km handelt es sich ja wohl um eine Versetzung. Daher ist der BR nach § 99 BetrVG mit drin.... nur verhindern wirst du es nicht wenn der AG das wirklich will

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wahlvst

18.04.2011 um 18:08 Uhr

Betriebsänderung!

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Keine_Unterlassungsverfuegung_gegen_Betriebsaenderung_bei_Untaetigkeit_des_Betriebsrats_LAG-Koeln_5TaBVGa1-09.html

http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/sozialplan-und-interessenausgleich/was-ist-eine-betriebsaenderung/typen-von-betriebsaenderungen.php

Die in § 111 BetrVG genannten Typen von Betriebsänderungen sind:

1.Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, 2.Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, 3.Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben, 4.Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen, 5.Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.

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Dreiklang

18.04.2011 um 18:41 Uhr

Wo ist in der letzten Aussage der Mehrwert?

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wahlvst

18.04.2011 um 18:52 Uhr

Dreiklang, wenn Du den Unterschied und Mehrwert zwische § 99 und § 111 nicht erkennst, kann man Dir nicht helfen.

Denn es ist mehr als nur Sozialplan, Betriebsänderungen geben den AN udn Br wesentlich mehr Rechte als der § 99

Aber für Dich zum Nachlesen http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg111.html

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Dreiklang

19.04.2011 um 03:28 Uhr

Oben steht Sozialplan USW!!! Also alles wohl schon bekannt! Aber langweile ruhig weiter! Google scheinst du ja wenigstens zu beherrschen

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