Erstellt am 18.04.2011 um 15:51 Uhr von ganther
bei 80km handelt es sich ja wohl um eine Versetzung. Daher ist der BR nach § 99 BetrVG mit drin.... nur verhindern wirst du es nicht wenn der AG das wirklich will
Erstellt am 18.04.2011 um 16:08 Uhr von wahlvst
Betriebsänderung!
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Keine_Unterlassungsverfuegung_gegen_Betriebsaenderung_bei_Untaetigkeit_des_Betriebsrats_LAG-Koeln_5TaBVGa1-09.html
http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/sozialplan-und-interessenausgleich/was-ist-eine-betriebsaenderung/typen-von-betriebsaenderungen.php
Die in § 111 BetrVG genannten Typen von Betriebsänderungen sind:
1.Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
2.Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
3.Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
4.Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
5.Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.
Erstellt am 18.04.2011 um 16:41 Uhr von Dreiklang
Wo ist in der letzten Aussage der Mehrwert?
Erstellt am 18.04.2011 um 16:52 Uhr von wahlvst
Dreiklang, wenn Du den Unterschied und Mehrwert zwische § 99 und § 111 nicht erkennst, kann man Dir nicht helfen.
Denn es ist mehr als nur Sozialplan, Betriebsänderungen geben den AN udn Br wesentlich mehr Rechte als der § 99
Aber für Dich zum Nachlesen
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg111.html
Erstellt am 19.04.2011 um 01:28 Uhr von Dreiklang
Oben steht Sozialplan USW!!! Also alles wohl schon bekannt! Aber langweile ruhig weiter! Google scheinst du ja wenigstens zu beherrschen