Freistellung nach Mutterschutz
Habe mal wieder eine Frage: Wenn eine Kollegin aus dem 3jährigen Mutterschutz noch nicht wieder in Ihrem Beruf arbeiten kann, gibt es eine Möglichkeit sie freistellen zu lassen? (noch zusätzlich 2 Jahre) Unser Tarifvertrag gibt es leider nicht her...
Community-Antworten (2)
18.04.2011 um 16:16 Uhr
warum kann sie denn nicht wieder eingesetzt werden? Oder kann sie von sich aus nicht (Kinderbetreung etc.)?
Wenn es im Bereich der Mutter liegt gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Freistellung. Wenn der AG ihr nicht entgekommt muss sie den Dienst antreten oder rikiert eine Kündigung
18.04.2011 um 20:12 Uhr
Sie kann unbezahlten Urlaub beantragen, wichtiger Grund kann Kleinkinderziehung sein, sie kann Teilzeit auch zb. mit nur wenigen Stunden an einigenTagen beantragen.
Und auch Elternzeit!
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