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Freistellung von Betriebsräten - Bedingung 200 Mitarbeiter - zählen sich in Mutterschutz befindende Mitarbeiter dazu?

A
Adler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! In unserer Firma gehts um das Thema Freistellung eines Betriebsratsmitglieds. Wir sind derer 7 an der Zahl. Unsere Firma umfasst derzeit 186 hauptamtliche Mitarbeiter+ 30 in Mutterschutz. Nun geht es um die "magische" 200ter Grenze für die Freistellung. Zählen die Mitarbeiter in Mutterschutz dazu oder nicht? Im § 21, Absatz 7 BErzGG ist entnehmbar, dass diese Mitarbeiter nicht dazu zählen. ist dem so? Oder beißen sich die Gesetze hier gegenseitig? Wäre über Antworten von erfahrenen Betriebsräten sehr glücklich und Danke!

6.293010

Community-Antworten (10)

M
Mona-Lisa

28.10.2006 um 18:12 Uhr

@Adler, 186 + 30 = 216! Bingo! Ihr habt das Recht auf eine Freistellung! Denn auch MA im Mutterschutz sind wahlberechtigt.....

§ 7 Rd. 29 BetrVG Fitting

K
Kölner

28.10.2006 um 20:00 Uhr

@Mona-Lisa Ich bin mir da nicht so sicher... Wir reden doch eigentlich vom Schwellenwert - nicht von der Wahlberechtigung! Stichwort: § 9 BetrVG!

@Adler Bei der Schwellenwertberechnung wird aus dem Elternzeitler und der Vertretung 1 einziger AN werden!

M
Mona-Lisa

28.10.2006 um 20:26 Uhr

@Kölner,
hmmm, dann gilt doch der § 21, Abs. 7 BErzGG...

@Adler, im Gegensatz zu dir hab ich den Absatz zwar zu Ende gelesen, war mir dann aber nicht sicher, und hab fälschlicherweise dem (falschen) § im BetrVG Vorrang gegeben! :-))

F
Fayence

28.10.2006 um 20:47 Uhr

Mona-Lisa & Kölner,

verstehe nicht, warum Ihr keine Kommentierung zum §38 BetrVG zitiert.

Fitting, 23. Aufl., §38, RN 9 Maßgebend ist die Zahl der im Betrieb beschäftigten AN... Es kommt nicht darauf an, dass die AN zum BR wahlberechtigt sind. Deshalb zählen auch die im Betrieb beschäftigten jugendlichen AN mit...

M
Mona-Lisa

28.10.2006 um 21:09 Uhr

.....wenn sie wegen zeitweiser Abwesenheit von AN des Betriebs deren Arbeitplatz vorübergehend einnehmen (z.B. Vertretung wegen Mutterschafts-oder Erziehungsurlaub).... Auf jeden Fall kann in Adler`s Gremium eine Freistellung beansprucht werden!

Fayence, verstehe mich auch nicht....... ;-))

K
Kölner

28.10.2006 um 21:15 Uhr

@Fayence Und wie kommt die Kommetierung des § 38 BetrVG wohl zu dieser Aussage...?

N
Nordi

28.10.2006 um 23:45 Uhr

ahm sagt mal wenn ihr 216 MA seit warum dann nur ein 7ner BR ..... dann hättet ihr schon ein 9ner haben müssen ...... ich bin mir da mit der ganzen freistellung nicht ganz sicher , ich meine das der zeitpunkt der Wahl hier auch endscheidend ist ,, ob es zu einer vollen freistellung kommt oder nicht ?

K
Kölner

28.10.2006 um 23:55 Uhr

@Nordi Nett! Du bringst eine ganz neue Diskussion ins Rollen...

M
Mona-Lisa

29.10.2006 um 00:00 Uhr

@Nordi, Nordi..... daran hat wohl keiner gedacht!

N
Nordi

29.10.2006 um 21:16 Uhr

lach ja so ist das mit mir gg

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