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Keine Einleitung von Neuwahlen

S
silasbill
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben die groteske Situation, daß der verbliebene Betriebsrat nach Austritt zweier Mitglieder aus dem 5er Gremium (keine Nachrücker) keine Neuwahlen durchführen will. Wie können wir ihn "überzeugen" und was bedeutet das für die Maßnahmen, die er zwischenzeitlich vollzieht?

Gruß, silasbill.

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Community-Antworten (4)

B
Brigachkatz

16.04.2011 um 20:35 Uhr

Hallo silasbill,

da sollten die restlichen BR-Mitglieder mal im BetrVG § 13 (z.B. im Fitting) nachschauen.

"Neuwahlen wegen Absinkens der Mitgliederzahl des BR": Der BR ist neu zu wählen, wenn die bei der Wahl maßgebende Gesamtzahl seiner Mitglieder auch nach Eintritt sämtlicher Ersatzmitglieder nicht mehr erreicht wird(Rn33).

Der BR bleibt bis zur Wahl des neuen BR mit allen Rechten und Pflichten im Amt(Rn 38 und 32).

Gruß Brigachkatz

S
silasbill

16.04.2011 um 21:38 Uhr

Hallo Brigachkatz,

habe die Jungs schon auf § 13 BetrVG hingewiesen, sie zeigen sich allerdings vollkommen beratungsresistent und beharren darauf, ohne jegliche Maßnahmen weiter als 3er- Gremium im Amt zu bleiben. Da ihre ignorante Auffassung durch keinerlei Sachkenntnis getrübt ist, komme ich mit Argumenten und Verweisen auf die Rechtslage nicht mehr weiter.

Beste Grüße, silasbill.

W
wahlvst

16.04.2011 um 22:32 Uhr

Da sollte man ggf. Anwalt / ArbG zur Hilfe nehmen. Denn die Beschlüsse dieses BR dürften zu mindest anfechtbar sein. Dieses könnte zu großen Problemen für die Koll. führen.

Ich neige sogar zu der Aussage, dass sollte der BR keine Neuwahlen einleitet AN dieses gem. WO könnten, also zur Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes einladen. Dann würde wohl der AG hier einschreiten, da dieser dieses wohl blocken könnte. Dann hätte man einen Grund das ArbG anzufrufen.

P
Petrus

18.04.2011 um 12:00 Uhr

Die Nichteinleitung der Wahl dürfte ein grober Pflichtverstoß sein... Also die Gewerkschaft, den ArbGeb oder 25% der Belegschaft überzeugen, dass hier §23(1) BetrVG anzuwenden wäre...

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