Erstellt am 15.02.2007 um 11:53 Uhr von Konrad
Ganz einfach Konktakt mit der der zuständigen Gewerkschaft aufnehmen und melden, dass bislang die Einladung zur Wahl des Wahlvorstandes nicht erfolgte. Die melden sich i.d.R. beim Geschäftsührer und kennen Mittel und Wege dass dies stattfinden wird. Notfalls per Gerichtsbeschluß.