Betriebsratssitzungen - muss dem Arbeitgeber eine Kopie der Anwesenheitsliste zur Verfügung gestellt werden?
Hallo Forum, welcher Betriebsrat von Euch muss auch nach seiner Sitzung der Geschäftsleitung/Personalabteilung die Anwesenheitsliste der BR-Sitzung in Kopie zur Verfügung stellen? Oder besteht kein rechtlicher Grund hierzu. Gruß Herby
Community-Antworten (1)
04.04.2006 um 11:30 Uhr
Der Arbeitgeber muß zwar informiert sein, dass eine BR-Sitzung stattfindet. Ebenso müssen sich die BR-Mitglieder beim jeweiligen Vorgesetzten abmelden. Für das Überlassen der Anwesenheitsliste besteht allerdings keinerlei rechtliche Verpflichtung
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