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Betriebsratssitzungen - muss dem Arbeitgeber eine Kopie der Anwesenheitsliste zur Verfügung gestellt werden?

H
herby
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, welcher Betriebsrat von Euch muss auch nach seiner Sitzung der Geschäftsleitung/Personalabteilung die Anwesenheitsliste der BR-Sitzung in Kopie zur Verfügung stellen? Oder besteht kein rechtlicher Grund hierzu. Gruß Herby

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Community-Antworten (1)

J
joe

04.04.2006 um 11:30 Uhr

Der Arbeitgeber muß zwar informiert sein, dass eine BR-Sitzung stattfindet. Ebenso müssen sich die BR-Mitglieder beim jeweiligen Vorgesetzten abmelden. Für das Überlassen der Anwesenheitsliste besteht allerdings keinerlei rechtliche Verpflichtung

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