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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unterschriebene Anwesenheitsliste für konstituierende Sitzung notwendig?

H
Heidelberg
Jan 2018 bearbeitet

Hi, die Vorsitzende des Wahlausschusses hatte alle gewählten Betriebsratsmitglieder zur konstituierenden Sitzung eingeladen aber keine Anwesenheitsliste rumgehen lassen. Auch sonst hat keiner daran gedacht eine Anwesenheitsliste zu erstellen, rumgehen zu lassen und unterschreiben zu lassen. Beim Erstellen des Protokolls der konstituierenden Sitzung ist nun aufgefallen, dass es eben keine von den Anwesenden unterschriebene Anwesenheitsliste gibt. Frage 1: Brauchen wir für die konstituierenden Sitzung eine von den Anwesenden unterschriebene Anwesenheitsliste? Falls Frage 1= Ja, dann Frage 2: Wie kommen wir dann im Nachhinein zu einer von den Anwesenden unterschriebene Anwesenheitsliste? Einfach bei der nächsten Sitzung eine Anwesenheitsliste für das Datum der konstituierenden Sitzung rumgehen lassen?

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Community-Antworten (5)

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xumuimhxer Akzeptiert

26.05.2014 um 14:59 Uhr

Auch wenn es ein wenig haarspalterisch ist, aber dem Gesetzestext ist genüge getan, wenn die Anwesenheitliste erst dann dem Protokoll beigefügt wird, sobald das Protokoll fertig ist. Und das Protokoll kann duchaus eine Weile brauchen...

Durchaus nicht im Sinne des Erfinders, aber IMHO ein gangbarer Weg diesen Fehler zu heilen.

J
Justme

26.05.2014 um 10:56 Uhr

Über jede Verhandlung ist eineSitzungsniederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Das Protokoll muss mindestens den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis enthalten. Dem Protokoll ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat (§ 34 Abs. 1 BetrVG). Somit würde das bedeuten, dass eure Beschlüsse Fehlerhaft sind und die Sitzung am besten wiederholt wird.

R
rolfo

26.05.2014 um 11:02 Uhr

Das sehe ich nicht ganz so, im Prinzip hat Justme recht. Man kann diesen Mangel aber ausgleichen, im Protokoll niederschreiben wer anwesend war, die Anwesenheitsliste bei der nächsten Sitzung unterschreiben und zum Protokoll heften. Warum sollten deshalb die Beschlüsse unwirksam sein?

J
Justme

26.05.2014 um 11:25 Uhr

Zumindest sind sie dann unwirksam bis zur nächsten Sitzung oder nicht

G
gironimo

26.05.2014 um 12:47 Uhr

wo kein Kläger, da kein Richter.

Ich neige auch zu der Lösung: Fehler beheben und fertig.

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