"fehlende" Unterschrift in Anwesenheitsliste versus Beschluss-Gültigkeit
Die Leitung unsere letzten BR Sitzung durch den Vorsitzenden hat meiner Ansicht nach zu ungültiger Beschlussfassung geführt. Was meint ihr?
Was im alten Betreibsrat nicht praktiziert wurde (der neue ist seit Ende Jan. im Amt), hatte ich zwei Sitzungen vorher durchgesetzt. Es soll jetzt bei jeder Sitzung eine Anwesenheitsliste mit Unterschriften geben, nicht nur in Sitzungen, wo über Betriebsvereinbarungen oder z.B. über die "Selbstauflösung" abgestimmt wird.
Diesmal wurde die Liste herumgereicht und ein Mitglied, das zwei Sitzungen gefehlt hatte (Urlaub) meinte, das Ganze sei störender Aufwand und außerdem würde im Gesetz keine Unterschrift verlangt (was ja genaugenommen stimmt, man muss sich nach §34 nur handschriftlich in eine Anwesenheitsliste eintragen, aber wenn da die möglichen Teilnehmer bereits ausgedruckt sind, ist halt unterschreiben meiner Meinung nach "das Passende"). Gleichzeitig wurde kritisiert, dass die Anwesenheitslisten der letzten beiden Sitzungen eingescannt wurden und dem Protokoll elektronisch beigegeben wurden (nun sollen sie nur noch im Original im Ordner im BR-Zimmer weggeschlossen werden). Zudem wurde ich als Initiator der Neuerung noch verunglimpft.
Als ich die Liste - nachdem sie in der Runde durch war - kurz sah, traute ich meinen Augen nicht: hinter dem Namen dieses Kollegen waren anstelle der Unterschrift 3 Kreuze zu sehen!!!
Unseren Vorsitzenden hatte das nicht gestört, genausowenig wie der Kollege wegen der Verunglimpfung von ihm ermahnt worden war. Nun bin ich der Meinung, die Beschlüsse dieser Sitzung sind für den Müll - mit einer solchen "Ersatzunterschrift" in der Anwesenheitsliste. (Andererseits gibt es ja wohl keine Vorschrift, dass BR-Mitglieder des Schreibens bzw. des Unterschreibens mächtig sein müssen)
Community-Antworten (8)
01.03.2014 um 15:09 Uhr
Alles gültig. Man kann die XXX doch zuordnen, oder?
01.03.2014 um 15:17 Uhr
Hallo pemahu, besorg dir doch mal einen Gesetzeskommentar, zB Fitting, oder Däubler. (Es gibt noch mehr gute.) Da findest du eigentlich immer die Antwort auf deine Fragen.
Für deine konkrete Frage ist das im Fitting die Rn 21 zu §34 BetrVG: Selbstverständlich ist die Anwesenheitsliste zu unterschreiben, denn diese ist ja Teil des Protokolls, das sonst fehlerhaft ist.
01.03.2014 um 16:25 Uhr
Jeder macht sich so lächerlich, wie nur möglich!
01.03.2014 um 18:06 Uhr
Naja, ob jetzt alles gültig ist, sollte mehr als fraglich sein. Und Xe dürften im BetrVG nur dort eine Zuordnung finden, wo sie gefordert werden. Aber bestimmt nicht dort, wo sie nichts zu suchen haben.
Wird keine Niederschrift erstellt, fehlen die vorgeschriebenen Unterschriften oder die eigenhändig zu unterzeichnende Anwesenheitsliste, ist das zwar eine Pflichtverletzung des BR. Diese führt jedoch dort nicht zu unwirksamen Beschlüssen, wo für den Beschluss selbst keine Schriftform vorgeschrieben ist.
Nur bei Schriftformerfordernis von Beschlüssen führt dieses zur Unwirksamkeit der Beschlüsse. So z. B. bei: Geschäftsordnungsbeschlüsse (§ 36); Übertragung von Aufgaben zur selbstständigen Erledigung an Betriebsausschuss, sonstige Ausschüsse und Arbeitsgruppen (§ 27, § 28, § 28a); Beauftragung des GBR, für den BR in einer bestimmten Angelegenheit für ihn tätig zu werden (§ 50).
Wenn allerdings die ordnungsgemäße Beschlussfassung bestritten wird, kann der BR bei fehlender Niederschrift und/oder der eigenhändig unterzeichneten Anwesenheitsliste, Beweisprobleme bekommen. Hier müsste er dann den entsprechenden Nachweis durch Zeugen und ergänzende Unterlagen führen. Und ob das dann immer möglich ist, dürfte auch fraglich sein.
01.03.2014 um 19:57 Uhr
Farce auf den Spuren von Riedo. Sehr schöne Ausführung.
02.03.2014 um 08:45 Uhr
Besten Dank für Eure hilfreichen, mir wichtige Denkanstöße gebende Beiträge!
"Setzen!" "Eins Plus"
Schönen Sonntag!
PeMaHu
02.03.2014 um 09:24 Uhr
PeMaHu, Stopp! Die Ausführungen von Farce sind m.E. nicht korrekt. Zur Gremiumssitzung ist ein Protokoll immer anzufertigen, es hat immer die Beschlüsse zu enthalten, und es erfordert zur Rechtssicherheit immer die Schriftform. Auch die Anwesenheitsliste ist selbstverständlich schriftlich zu verfassen. Wie soll man es denn sonst machen? Mündlich wie beim Bund?? ('Meier, Rudolf?' 'Hier!!'). Und die Unterschriften werden mit dem Zeigefinger in die Luft gemalt, vor Zeugen? Nee, also...
02.03.2014 um 17:21 Uhr
Nee Hartmut, quäle einmal deinen Fitting oder googel mal ein bisserl herum.
Hier gibt es durchaus unterschiedliche Wertungen.
Ein Beschluss wird nicht automatisch in allen Fällen dadurch ungültig, weil hier nicht die Schriftform angewendet wurde. Gewisse Beschlüsse, die ich in anderer Form belegen kann, sind dennoch gültig. Ob dieses jetzt sinnvoll ist, ist dann wieder eine ganz andere Frage.
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