Erstellt am 06.01.2022 um 11:03 Uhr von celestro
https://verdi-bub.de/wissen/urteile/uebersendung-von-wahlunterlagen-an-laenger-erkrankte-arbeitnehmer-anfechtung-einer-betriebsratswahl
Das Wahlausschreiben auf jeden Fall. Die Wählerliste? Gute Frage ....
Erstellt am 06.01.2022 um 12:15 Uhr von wdliss
In §3 WO steht zum Wahlausschreiben in Abs. 4 Satz 4
"Ergänzend hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben den Personen nach § 24 Absatz 2 postalisch oder elektronisch zu übermitteln; der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand die dazu erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen."
Dieser Abschnitt ist in §2 WO zu Wählerliste nicht vorhanden.
Somit ist die Wahlordnung zu versenden, die Wählerliste aber nicht.
Erstellt am 06.01.2022 um 14:22 Uhr von Dummerhund
@wdliss
Sehe ich genau so.
Erstellt am 06.01.2022 um 15:23 Uhr von celestro
@wdliss
Du meinst aber vermutlich das "Wahlausschreiben" (nicht die WO), oder?
Erstellt am 06.01.2022 um 21:02 Uhr von Catweazle
Es kann jeder gegen die Wählerliste Einspruch erheben. Ist aber ein bisschen schwierig wenn man sie nicht kennt. Ich denke, die Wählerliste ist ein Teil der Wahlunterlagen.
Erstellt am 07.01.2022 um 07:22 Uhr von wdliss
@celestro: ja natürlich, das Wahlausschreiben
Erstellt am 07.01.2022 um 07:47 Uhr von seehas
@Catweazle: §2 (4) Wahlordnung: Ein Abdruck der Wählerliste und ein Abdruck dieser Verordnung sind vom Tage der Einleitung der Wahl (§ 3 Abs. 1) bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen.
Wer reinschauen will muss sich bemühen!
Erstellt am 07.01.2022 um 08:13 Uhr von Dummerhund
Meines Wissens darf die Wählerliste nicht nicht per Mail oder auf dem Postweg versendet werden, aber im betrieblichen Intranet veröffentlicht werden wenn sicher gestellt ist das alle Mitarbeiter darauf Zugriff haben.