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Wahlausschreiben und Wählerliste - Langzeitkranke

Z
Zweihaus2022
Jan 2022 bearbeitet

Hallo, muss den Mitarbeitern, die vor dem Erlass des Wahlausschreibens und darüber hinaus länger krank sind, das Wahlausschreiben und die Wählerliste privat zugesandt werden?

1.52108

Community-Antworten (8)

C
celestro

06.01.2022 um 12:03 Uhr

W
wdliss

06.01.2022 um 13:15 Uhr

In §3 WO steht zum Wahlausschreiben in Abs. 4 Satz 4 "Ergänzend hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben den Personen nach § 24 Absatz 2 postalisch oder elektronisch zu übermitteln; der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand die dazu erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen."

Dieser Abschnitt ist in §2 WO zu Wählerliste nicht vorhanden.

Somit ist die Wahlordnung zu versenden, die Wählerliste aber nicht.

D
DummerHund

06.01.2022 um 15:22 Uhr

@wdliss Sehe ich genau so.

C
celestro

06.01.2022 um 16:23 Uhr

@wdliss

Du meinst aber vermutlich das "Wahlausschreiben" (nicht die WO), oder?

C
Catweazle

06.01.2022 um 22:02 Uhr

Es kann jeder gegen die Wählerliste Einspruch erheben. Ist aber ein bisschen schwierig wenn man sie nicht kennt. Ich denke, die Wählerliste ist ein Teil der Wahlunterlagen.

W
wdliss

07.01.2022 um 08:22 Uhr

@celestro: ja natürlich, das Wahlausschreiben

S
seehas

07.01.2022 um 08:47 Uhr

@Catweazle: §2 (4) Wahlordnung: Ein Abdruck der Wählerliste und ein Abdruck dieser Verordnung sind vom Tage der Einleitung der Wahl (§ 3 Abs. 1) bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen. Wer reinschauen will muss sich bemühen!

D
DummerHund

07.01.2022 um 09:13 Uhr

Meines Wissens darf die Wählerliste nicht nicht per Mail oder auf dem Postweg versendet werden, aber im betrieblichen Intranet veröffentlicht werden wenn sicher gestellt ist das alle Mitarbeiter darauf Zugriff haben.

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