W.A.F. LogoSeminare

BR WAHL ungültig?

F
fragestella
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Frage zur BR Wahl. Wenn es MA gibt, die aktuell noch im Unternehmen sind aber in absehbarer Zeit (also vor der Wahl) aus dem Unternehmen ausscheiden, muss der WV diese MA in der Wählerliste berücksichtigen?

Könnte es sein, dass man dadurch die Wahl abbrechen muss und erneut einleiten muss oder kann das korrigiert werden ohne das es schwerwiegende Folgen hat?

1.64702

Community-Antworten (2)

I
irmeletti

15.04.2011 um 16:17 Uhr

Hier ein Link zu deiner Thematik: http://www.betriebsrats-wahlen.de/page.asp?his=6640.6833#waehlerliste

Der MA muss in diesem Fall nicht mehr berücksichtigt werden, denn er nimmt nicht mehr an der Wahl teil. "...Eine Woche vor der Betriebsratswahl müssen gültige Wählerlisten zusammengestellt und ausgelegt werden...." Zitat siehe Link oben.

GLG

W
wahlvst

15.04.2011 um 16:19 Uhr

Er muss sie erst einmal aufnehmen, dann aber auch kurzfritig wieder streichen. Denn die Wählerliste ist bis zum Tag der Wahl ggf. zu berichtigen. Es könnte ja auch sein, dass am Tage der Wahl ein neuer AN im Betrieb anfängt, der hätte dann auch das aktive Wahlrecht.

Ihre Antwort