Ersatzmann in neuem Betriebsrat
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
ich bin bei unserer letzten BR Wahl als Ersatzmann gewählt worden. Bisher habe ich dreimal an BR Sitzungen teilgenommen. Ein weiterer Kollege ist mit der gleichen Stimmenanzahl ebenfalls als Ersatz gewählt worden und hat ebenfalls an Sitzungen teilgenommen. Meine Frage dazu: Gibt es eine Regelung, wer von uns beiden bevorzugt werden muss? Oder kann der BR entscheiden, wer an einer Sitzung als Ersatz teinimmt?
Bin ich weiterhin berechtigt, die Sitzungsprotokolle einzusehen um mich auf den Wissensstand der vollamtlichen BR Mitglieder zu bringen? Bei der letzten Sitzung saß ich etwas dumm dabei und musste erst bitten, mir den zu besprechenden Sachverhalt zu erkären.
Alle Vollmitglieder des BR haben bereits Seminare besucht. Gilt das nicht auch für die Ersatzleute? Ich weiß ja manchmal garnicht auf welcher Rechtsgrundlage ich mitentscheiden soll. (Abstimmungen z.B.)
Ich danke herzlich in Vorraus für eine Antwort.
Community-Antworten (3)
15.04.2011 um 07:56 Uhr
Hallo, bei Stimmengleichheit muss gelost werden. Wenn das der Wahlvorstand versäumt hat sind alle Beschlüsse die eventuell gefasst wurden anfechtbar. Vor der Sitzung sollte der BR sorge tragen dass das Ersatzmitglied sich auf den neuesten Stand der BR arbeit kundig machen kann. Wenn das erste Ersatzmitglied öfters an einer BR Sitzung teilnimmt sollte man schon die Grundlagenkurse besuchen.
15.04.2011 um 11:08 Uhr
Du bekommst doch eine Einladung zur Sitzung? Hoffe ich. Da müßten auch die Themen dabei stehen die zu bearbeiten sind. Somit kannst du dir ab da einsicht in die Akten und Protokolle nehmen. Ansonsten nicht nur als Ersatz hast du kein Recht darauf. Erst mit der Einladung. Natürlich kannst du auf ein Grundseminar wen du immer wieder zur Sitzung gehst.
16.04.2011 um 02:09 Uhr
@grizzdrum,
bezüglich der Einladung von EBRM ist die offizielle Liste der BR Wahl ausschlaggebend.Ist gegen diese innerhalb der gesetzlich zulässigen Frist kein Einspruch erhoben worden, so ist sie, so wie veröffentlicht auch gültig. Also wenn du als 1. EBRM auf der Liste stehst, so bist du bei Verhinderung eines BRM zu laden. Es ist Pflicht des BRV die geladenen BRM so umfassend über die anstehenden Themen zu informieren, sodass diese sich ein für sie ausreichendes Urteil bilden können.Alle sollten den gleichen Wissenstand haben.
Du solltest beginnen aufzulisten wie häufig du an BR Sitzungen teilgenommen hast, um Argumente vor deinem AG zu haben, um Seminare besuchen zu können. Hier bei der WAF gibt es auch Erklärungen für EBRM zu dem Thema.
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