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Soll oder muss auf der Wählerliste gekennzeichnet werden, wer für was kandidiert?

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007
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei einer Ein-Personen-Betriebsratswahl kandidieren zwei Leute als Betriebsrat und einer als Ersatzmann. Wahlvorschläge wurden entsprechend gekennzeichnet.

Frage: Soll oder muss auf der Wählerliste gekennzeichnet werden, wer für was kandidiert?

Wenn die Wahl erfolgt ist und beispielsweise die beiden Kandidaten für die Position des Betriebsrates je 5 und 6 Stimmen haben, der "Ersatzmann" (egal mit welcher Stimmzahl) dann automatisch auch "Ersatzmann" ist? Oder wird aus dem "Ersatzmann-Kandidaten" plötzlich der "Ein-Personen-Betriebsrat" und aus dem Kandidaten für den "Betriebsrat" ein "Ersatzmann"?

Oder muss einer der beiden Kandidaten für die Position des Betriebsrates dann Ersatzmann sein, wenn er die zweithöchste Stimmzahl vorzuweisen hat?

Vielen Dank für Antwort!

3.17803

Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

11.05.2006 um 13:20 Uhr

Es gibt keine Kandidatur zum Ersatzmitglied!

Ein Wahlvorschlag- zwei Kandidaten- der die meisten Stimmen hat, ist gewählt, der andere Ersatz, so einfach.

KH
Kleine Hexe

11.05.2006 um 13:20 Uhr

Benutze bitte links den Punkt Stichwort oder Problem suchen gebe Ersatzmann ein oder gehe direkt zu

http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=6515&nav=search&keyword=Ersatzmann

K
Kölner

11.05.2006 um 14:21 Uhr

@007 Die Wahl ist m.E. eine ungültige, da der Wähler in die Irre geführt wird.

In einem Deiner anderen freds hatte ich übrigens das Gefühl, dass wir über einen 8.500 MA reden. Kann das sein?

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