Kennzeichnung des Stimmzettels bezüglich "Ersatzmann"?
Wir wählen einen einköpfigen Betriebsrat. Auf der Wählerliste haben sich zwei zur Wahl als Betriebsrat gestellt und einer als Ersatzmitglied. Müssen wir das auf dem Stimmzettel kennzeichnen? Benötigen wir für den Ersatzmann einen extra Stimmzettel? Vielen Dank für eine rasche Antwort!
Community-Antworten (1)
10.05.2006 um 15:03 Uhr
Ich denke das geht so nicht. Man kann nur kandidieren oder nicht. Alle drei gehören ohne Unterscheidung auf den Stimmzettel. Wenn der Kollege nur Ersatzmann sein will, muss er dies im "Wahlkampf" offen sagen und hoffen, das er nur wenige Stimmen bekommt. Bekommt er die wenigsten Stimmen, ist er Ersatzmann; bekommt er die meisten Stimmen, ist er vom Wähler falsch verstanden worden und somit der 1-köpfige-BR
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