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Wahl des Vorsitzenden

M
MADMAC
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen,

ich hab folgendes Problem. Und zwar: Vor kurzen hatten wir die Wahl des Vorsitzenden, es standen drei zur Auswahl. Das Gremium hatte sich auf eine geheime Wahl geeinigt. Nun zum Problem: Es wurden keine Urnen oder geschlossene Gefäße benutzt sondern offene Briefumschläge wo die Stimmen reingelegt wurden ( weil die Wahl unerwartet war, wegen Rücktritt). Vier Umschläge wurden in einen Raum auf den Tisch gelegt ( die drei Namen und einen für enthalten). Dann hat komplette Gremium den Raum verlassen und jeder ist alleine wieder reingegangen und hat seine Stimmen abgegeben ( die Briefumschläge waren die ganze Zeit unbeaufsichtigt). Also hätte man die Stimmen von dem einen Umschlag in den anderen legen können.

Ich würde mal gerne eure Meinung darüber hören, denn ich bin mir sicher das man bei so etwas eine Neuwahl beantragen muss und ich glaube auch, dass das auf jeden fall anfechtbar ist

Liebe Grüße

1.54304

Community-Antworten (4)

W
wahlvst

14.04.2011 um 22:33 Uhr

Die Wahl kann geheim oder offen, durch Handaufheben und u. U. sogar durch Zuruf erfolgen, sofern durch den Wahlleiter einwandfrei festgestellt werden kann, wer gewählt worden ist.

Da hier das Gremium aber geheim Wahl wollte, könnte die Wahl angefochten werden, da diese Vorraussetzungen nicht erfüllt wurden.

M
MADMAC

14.04.2011 um 22:37 Uhr

Das Ding ist ja auch, dass man die verschiedenen Stimmzettel vom einen in den anderen Umschlag hätte tun können, weil der Wähler alleine ohne Aufsicht im Raum war.

H
holzwurm

15.04.2011 um 07:09 Uhr

Also ich kenne das so. Zettel verteilen, Namen drauf schreiben, Zettel abgeben, Auszählen.

U
Ulrik

15.04.2011 um 11:34 Uhr

Das hört sich ja auch eher so an, als herrsche Unfrieden im BR, was die Neubesetzung des BRV angeht?! Wiederholt doch die Wahl, und macht sie per Briefchen, und das Gremium zählt gemeinsam aus.

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