Kann der BR Neueinstellungen widersprechen wenn Mitarbeiter von Kündigung bedroht sind ?
Hallo,
heute habe ich folgende Frage: Kann der BR Neueinstellungen widersprechen , wenn Mitarbeiter von Kündigung bedroht sind ? Die neuen Mitarbeiter sollen aber in einem anderen Bereich arbeiten. Uns geht es grundsätzlich nur um die Möglichkeit ob wir unsere Mitarbeiter beschützen können um diese neuen Positionen dann ihnen anzubieten. Nach Paragraph 99, betrVG ? Oder gibt es andere Möglichkeiten ? Paragraph 95 haben wir nicht genutzt.
Vielen Dank im voraus. Euer TomTom
Community-Antworten (4)
13.12.2010 um 18:29 Uhr
§ 99 Abs 2 Nr. 3 BetrVG
13.12.2010 um 20:17 Uhr
. . . dabei muss jedoch beachtet werden, dass die Arbeit in den anderen Bereichen von der Lohnstufe her einigermaßen adäquat sein sollte, sonst hat der AG die besseren Karten . . .
14.12.2010 um 15:32 Uhr
Hallo TomZTomZ, nehmt zu Don Johnsons § 99 Abs.2 Nr. 3 noch den § 93 BetrVG dazu. Wenn alle offenen Stellen vorher intern ausgeschrieben werden müssen, können sich die betroffenen Mitarbeiter auf diese Stelle eventuell bewerben und Ihr könnt noch zusätzlich nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 einer Neueinstellung widersprechen.
LG Angie
14.12.2010 um 16:39 Uhr
Ergänzend zu DJ/wölfchen:
Damit dieser Grund wirklich zieht, muss es einen kausalen Zusammenhang geben. Wenn ein MA im Vertrieb eingestellt wird und ein Schlosser muss gehen wird es wohl schwierig sein zu behaupten, das der Schlosser gehen muss, weil ein Vertriebler eingestellt wurde. Leider sieht §99 keine unmittelbare Verknüpfung zu §102 vor. Wenn die Kündigung allerdings zum Zeitpunkt der Einstellung bereits absehbar ist, kann der BR der Kündigung ggf. mit Hinweis auf die freie Stelle widersprechen. Ist diese allerdings (unbefristet !) besetzt, bevor die Kündigung Gestalt annimmt... Pech gehabt.
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