Erstellt am 19.08.2019 um 19:31 Uhr von Catweazle
Du solltest den Bedroher einmal fragen oder dich als Arbeitnehmer oder BR bedroht hat. Im Zweifel würde ich von einer Doppelbedrohung ausgehen.
Erstellt am 19.08.2019 um 21:34 Uhr von Pjöööng
Oha, Ben Hur ist auch nicht mehr der der er einmal war.
Erstellt am 20.08.2019 um 06:23 Uhr von ExBoMa
Was hat den der Tatbestand der Bedrohung damit zu tun, ob Du BR bist, oder nicht?
Selbstverständlich kannst Du dich als AN beim BR beschweren und dieser muss das dann als Mitarbeiterbeschwerde "bearbeiten" (§85, BetrVG).
Du kannst auch zivilrechtlich gegen Deinen Kollegen vorgehen oder mit dem AG sprechen. Welche Rolle hier Deine Position im BR spielen soll, ist aus Deiner Frage nicht ersichtlich.
Erstellt am 20.08.2019 um 08:25 Uhr von Milchknilch
Mich würde interessieren, worin diese "Bedrohung" bestand. Hat der MA dir oder deiner Familie körperliche Gewalt angedroht? Worum geht es überhaupt?
Ich frage deshalb, weil gerade im Arbeitsleben mit den Begriffen "Bedrohung" und "Mobbing" inzwischen infationär umgegangen wird und es sich in 90% der Fälle maximal um arschiges Verhalten handelt. Das ist zwar auch problematisch, aber eine ganz andere Hausnummer...
Erstellt am 20.08.2019 um 09:40 Uhr von UdoWoe
Wie schon von Milchknilch genannt, muß man sehr genau unterscheiden was eine "Bedrohung" oder nur eine verbale Entgleisung ist.
Leider muß man sich als BR-Mitglied öfters mal Dinge anhören, wo man als normaler MA schon zweifel hat ob das noch als normale Äußerung bzw. Entgleisung zu werten ist.
Ich würde es mir genau überlegen ob ich, egal als MA oder als BR was unternehme. Waren Zeugen dabei? Was hat der Kollege gesagt? War es die erste "Bedrohung" dieser Art? Hast du den Kollegen auf den Vorfall angesprochen?