Sozialplan wird erstellt, AG droht schon mit leistungsbezogenen Kündigungen
Hallo alle zusammen,
wir stehen davor einen Sozialplan zu erstellen und befinden uns derzeit in den Verhandlungen mit dem AG. Nun haben wir gestern erfahren, dass Leistungsbezogene MA Gespräche geführt werden, in welchen mit Abmahnungen gedroht wird, bzw. auch schon Abmahnungen ausgesprochen wurden. Nach 4 Wochen soll geprüft werden ob sich die Leistung gesteigert hat, wenn nicht wird gekündigt. Uns ist noch nicht bekannt ob die Kriterien für solche "Drohungen" (AN muss um ein Drittel weniger Leistung als ein Kollege in ähnlicher Funktion erbringen) erfüllt sind.
Meine Frage, dürfen solche Kündigungen vor dem Abschluss des Sozialplans ausgesprochen werden. Will der AG damit vielleicht die kostenintensivere Kündigungen (durch den Sozialplan) umgehen?
Danke für eure Antworten,
Community-Antworten (1)
14.04.2011 um 13:55 Uhr
Hallo Kumquat, zuerst würde ich euch dringend raten auf ein Seminar zu diesem Thema zu gehen. Entlassungen mit Sozialplan und Interessenausgleich dürfen nur betriebsbedingte Kündigungen sein. Entlassungen wegen mangelnder Leistung sind personenbezogene Kündigungen die ich als Person auf alle Fälle gerichtlich überprüfen lassen würde. So weit ich weiß gibt es einen gewissen Zeitraum vor dem Antrag beim Arbeitsamt auf Massenentlassung, in dem dort erfolgte Kündigungen mit dazugerechnet werden müssen, um einer schleichenden Massenentlassung vorzubeugen. Ihr solltet Euch unbedingt anwaltliche Unterstützung holen.
LG Angie
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