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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitkonten bei Kurzarbeit

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tinkerbell
Jan 2018 bearbeitet

hallo, bei uns im betrieb soll kurzarbeit gemacht werden. wir haben gleitzeit mit +/- 20 std. jetzt hat der chef gesagt man darf bei kurzarbeit nur 15 +/- std. haben. alle müssen jetzt ihre zeitkonten auf diese 15 std. ausgleichen. bei mehrstd. ist das ja nicht so ein großes problem. aber was ist bei minusstd.? Muß ich dafür urlaub opfern wenn ich mehr als 15 minusstd. habe? wo steht wieviel std. gesetzlich max erlaubt sind, egal ob plus-oder minus.

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Community-Antworten (3)

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Tanzbär

14.04.2011 um 13:55 Uhr

Die angesammelten Überstunden müssen abgebaut werden. Das ist völlig legitim. Negativstunden werden abgebaut, wenn wieder Arbeit im Karton ist. Wie anders solle es auch gehen?

A
Angie

14.04.2011 um 14:52 Uhr

Hallo Tinkerbell, wir haben unser Überstundenkonto auf + 25 abbauen müssen bevor die MA Kurzarbeit fahren durften. Wir hatten + 100 / - 40 Std. Es geht nur um die Plusstunden.

LG Angie

W
Widder

14.04.2011 um 15:30 Uhr

Die Vorgabe der BA war bei uns folgende; Wenn Zeitkonten exestieren müssen diese (Plusbereich) auf den 12 Monatsschnitt des vergangenen Jahres gebracht werden. Wenn dies erreicht ist, ist Bezug von KUG möglich. Die Zeitkonten dürfen dann am Ende eines Monats nicht höher sein, als am Anfang, also ist kein Aufbau möglich. Ein Ausgleich der Minusstunden ist nicht nötig, da diese ja nicht in Anspruch genommen werden können, sondern eine "Bringschuld" sind, daher für die BA nicht existent sind. Wenn euer Chef fordert das ihr diese ausgleicht, hat er entweder genug Arbeit, oder eine anderer muss dementsprechend mehr Kurzarbeit machen. Das ist schon ein bischen widersprüchlich..

Der Urlaub muss mindestens zu 2/3 verplant sein..

Wenn ihr einen BR habt, ist der in der Mitbestimmung und muss eine BV zur Einführung von Kurzarbeit abschließen.

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