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Fahrtkosten anrechnen

TF
Tante Frieda
Jan 2022 bearbeitet

Hallo, folgender Fall: Mitarbeiter fährt morgens ab seiner Arbeitsstätte im Büro zu Kunden. Entweder nimmt er einen Dienstwagen oder er rechnet die Fahrt mit dem privaten Pkw mit seinem Arbeitgeber ab (30 Cent pro Kilometer). Jetzt ist er im Home-Office und fährt zu den Kunden. Nimmt er als Startpunkt das Home-Office? Manchmal ist die Strecke von dort aus kürzer als vom Büro aus, manchmal länger. Der Arbeitgeber hätte es gern, wenn immer die günstigere Regelung für ihn greift. Aber das kann doch nicht sein. Habt ihr eine Meinung oder eine Rechtsquelle?

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Community-Antworten (3)

R
Relfe

04.01.2022 um 14:21 Uhr

eine "Dienstreise" beginnt von dem Ort aus, wo man "dienstlich" startet (mal ganz einfach ausgedrückt) Wenn er vom HO direkt zum Kunden fährt, dann beginnt die AZ und Dienstreise im HO. Wenn er von zu Hause aus (vor Arbeitsbeginn) zum Büro fährt, dann ist das erstmal private Anreise zur Arbeit und dann beginnt AZ und Dienstreise vom Büro aus.

Es sei den die AV-Regelungen sagen etwas anders aus oder es gibt dazu z.B. Regelungen über eine BV.

es gibt aber etliche andere Konstellationen, die man anders bewerten kann/muss, daher nur die "einfachste Variante"

ist es denn günstiger für den AN erst auf eigene Kosten zum Büro zu fahren und dann von dort zu starten? oder kann der AN besser auf "die paar Kilometer" verzichten und die Strecke von zu Hause aus ist auch für ihn günstiger im Gesamtergebnis?

NB
nicht brauchen

10.01.2022 um 10:23 Uhr

Der Arbeitgeber hätte es gern... (ja ich hätte auch gerne immer die günstigere Lösung, aber das Leben ist kein Wunschkonzert). In der Regel wird es wahrscheinlich auf 0 hinauslaufen was mehr oder weniger gebraucht wird (außer der AN wohnt in einem ganz komischen Eck).

R
Relfe

10.01.2022 um 10:29 Uhr

wenn es keine Regelungen gibt, dann ist das korrekt was real gefahren wird. Von zu Hause starten und ab Büro angeben wäre ja ggf. "Betrug" und gerade wenn der AN oder AG das dann noch steuerlich geltend macht oder irgendwie "abrechnent" (geltwerter Vorteil z.b.) dann bist Du schnell in der Situation, das es "Steuerbetrug" sein könnte.

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