Eingliederungsphase
Unser BRV befindet sich nach 7 Monaten Krankheit in der Eingliederungsphase. Hat er nun den Anspruch auf sein BR-Mandat im Gremium?
Community-Antworten (5)
12.04.2011 um 23:12 Uhr
Warum sollte er keinen Anspruch haben? Er ist ja weiterhin Arbeitnehmer des Unternehmens und damit gewähltes BR-Mitglied. Wenn euer BRV sich jedoch die Arbeit im Gremium nicht mehr zumuten kann oder will, ist das was anderes.
Grüße shortstuff
12.04.2011 um 23:56 Uhr
Hei shortstuff, bei einer Eingliederung ist der BRV ja noch offiziell krank, da dies ja die Krankenkasse bezahlt. Ich will da bei einem BR-Beschluss keinen Fehler machen und ihn zur BR-Sitzung einladen, obwohl er keinen Anspruch auf sein BR-Mandat hat.
13.04.2011 um 00:31 Uhr
Hmm. Also das BR-Mandat hat er definitiv noch. Die Frage ist nur, ob du ihn nach den Regeln zum Laden von Ersatzmitgliedern bei Einladungen berücksichtigen musst oder nicht. Da als "gültige" Abwesenheiten nur Krankheit und Urlaub in Betracht kommen, der BRV aber im Rahmen seiner Wiedereingliederung im Betrieb ist, würde ich es prinzipiell als aktives Mandant sehen, da hier vermutlich nicht von dem üblichen "krank" auszugehen ist. Vielleicht kann man das im Wiedereingliederungsplan regeln? Wenn die ärztliche Meinung die Beteiligung an der BR-Arbeit als gesundheitsgefährdend einstuft, wäre das immerhin ein dringender betrieblicher Grund für die Abwesenheit. Aber keine Ahnung, ob das tatsächlich auf diese Weise möglich ist oder nicht.
Gruß shortstuff
13.04.2011 um 00:35 Uhr
@Infoman
wie lief es denn die letzten 7 Monate? BR-Tätigkeit ist ja ein Ehrenamt, wenn der/die BRV in den letzten 7 Monaten wegen seiner Erkrankumg durch den Stelli verteten wurde und nun erklärt, dass er trotz Wiedereingliederung z.B. mit Hamburger Modell seine BR-Tätigkeit wieder aufnimmt, dann benötigst du keinen Beschluss dafür. Dann ist er/sie wieder "in Amt und Würden". Wenn er das nicht tut, dann solange den Ersatzvertreter einladen, bis der/die BRV wieder gesund ist oder erklärt, dass er/sie das BR-mandat abgibt.
Gruß Galaxy
13.04.2011 um 09:56 Uhr
Ein BR kann bei Krankheit und Urlaub, welche i.d.R. als Verhinderung gelten, sich ausdrücklich als nichtverhindert erklären und dann sein Mandat wahrnehmen. Dann darf KEIN EBRM geladen werden. Wenn der BRV vollfreigestellt war, wäre hier nun u.a. auch die Frage "wo macht er wie die Wiedereingliederung"?? Denn sinnhaft wäre sie ja in seinen Aufgaben/ seinem Tätigkeitsfeld vor der AU. Daher sollte auf alle Fälle ein Gespräch mit dem BRV stattfinden, ob er die Nichtverhinderung in Anspruch nehmen möchte. Sonst gehe ich auch einmal davon aus, er ist weiter im Krankenstand.
galaxy Du redet gleich von Mandat abgeben, wieso??
Verwandte Themen
Anderungskündigung vor Jahren ohne Anhörung des BR - nichtig?
ÄlterHallo. Eine Kollegin erkrankte vor ca. 7 Jahren an Krebs. Aus dieser Erkrankung resultierte eine Schwerbehinderung von 80%. Während der Eingliederungsphase vor ca. 3 jahren erhielt sie eine Änderungsk
MA-Gespräch zur betriebl. Wiedereingliederung des MAs
ÄlterAN wird zu einem BE-Gespräch geladen, welches außerhalb seiner derzeitigen (6-stündigen Eingliederungsphase) Arbeitszeit stattfinden soll - ist das rechtens oder muß ein solches Gespräch während de
Urlaubsanspruch währed Eingliederungsphase
ÄlterLetztes Jahr im Mai ist eine Mitarbeiterin öffentlichen Dienst (Rathaus) schwer erkrankt und fast verstorben. Seit Ihrer Erkrankung hat die Frau einen 100 protzentigen Behinderungsgrad. Seit Januar 20
Alter Urlausanspruch
ÄlterHallo, wir haben eine Kollegin, die ihren Resturlaub von 7 Tagen aus 2011 nehmen möchte. Sie war von Nov.2011 bis Mitte Mai 2012 arbeitsunfähig geschrieben und wird anschließend noch bis Mitte Juni i
Eingliederung kranker Mitarbeiter durch AG boykottiert
ÄlterWir haben eine Mitarbeiterin, die aufgrund einer psychischen Erkrankung 3-4 Monate krank war und auch in Reha war. Jetzt wurde die Mitarbeiterin, über die Krankenkasse, wieder in die Arbeitswelt ein