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Eingliederungsphase

I
Infoman
Nov 2016 bearbeitet

Unser BRV befindet sich nach 7 Monaten Krankheit in der Eingliederungsphase. Hat er nun den Anspruch auf sein BR-Mandat im Gremium?

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Community-Antworten (5)

S
shortstuff

12.04.2011 um 23:12 Uhr

Warum sollte er keinen Anspruch haben? Er ist ja weiterhin Arbeitnehmer des Unternehmens und damit gewähltes BR-Mitglied. Wenn euer BRV sich jedoch die Arbeit im Gremium nicht mehr zumuten kann oder will, ist das was anderes.

Grüße shortstuff

I
Infoman

12.04.2011 um 23:56 Uhr

Hei shortstuff, bei einer Eingliederung ist der BRV ja noch offiziell krank, da dies ja die Krankenkasse bezahlt. Ich will da bei einem BR-Beschluss keinen Fehler machen und ihn zur BR-Sitzung einladen, obwohl er keinen Anspruch auf sein BR-Mandat hat.

S
shortstuff

13.04.2011 um 00:31 Uhr

Hmm. Also das BR-Mandat hat er definitiv noch. Die Frage ist nur, ob du ihn nach den Regeln zum Laden von Ersatzmitgliedern bei Einladungen berücksichtigen musst oder nicht. Da als "gültige" Abwesenheiten nur Krankheit und Urlaub in Betracht kommen, der BRV aber im Rahmen seiner Wiedereingliederung im Betrieb ist, würde ich es prinzipiell als aktives Mandant sehen, da hier vermutlich nicht von dem üblichen "krank" auszugehen ist. Vielleicht kann man das im Wiedereingliederungsplan regeln? Wenn die ärztliche Meinung die Beteiligung an der BR-Arbeit als gesundheitsgefährdend einstuft, wäre das immerhin ein dringender betrieblicher Grund für die Abwesenheit. Aber keine Ahnung, ob das tatsächlich auf diese Weise möglich ist oder nicht.

Gruß shortstuff

G
Galaxy

13.04.2011 um 00:35 Uhr

@Infoman

wie lief es denn die letzten 7 Monate? BR-Tätigkeit ist ja ein Ehrenamt, wenn der/die BRV in den letzten 7 Monaten wegen seiner Erkrankumg durch den Stelli verteten wurde und nun erklärt, dass er trotz Wiedereingliederung z.B. mit Hamburger Modell seine BR-Tätigkeit wieder aufnimmt, dann benötigst du keinen Beschluss dafür. Dann ist er/sie wieder "in Amt und Würden". Wenn er das nicht tut, dann solange den Ersatzvertreter einladen, bis der/die BRV wieder gesund ist oder erklärt, dass er/sie das BR-mandat abgibt.

Gruß Galaxy

C
charlot

13.04.2011 um 09:56 Uhr

Ein BR kann bei Krankheit und Urlaub, welche i.d.R. als Verhinderung gelten, sich ausdrücklich als nichtverhindert erklären und dann sein Mandat wahrnehmen. Dann darf KEIN EBRM geladen werden. Wenn der BRV vollfreigestellt war, wäre hier nun u.a. auch die Frage "wo macht er wie die Wiedereingliederung"?? Denn sinnhaft wäre sie ja in seinen Aufgaben/ seinem Tätigkeitsfeld vor der AU. Daher sollte auf alle Fälle ein Gespräch mit dem BRV stattfinden, ob er die Nichtverhinderung in Anspruch nehmen möchte. Sonst gehe ich auch einmal davon aus, er ist weiter im Krankenstand.

galaxy Du redet gleich von Mandat abgeben, wieso??

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