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Alter Urlausanspruch

T
trüffel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Kollegin, die ihren Resturlaub von 7 Tagen aus 2011 nehmen möchte. Sie war von Nov.2011 bis Mitte Mai 2012 arbeitsunfähig geschrieben und wird anschließend noch bis Mitte Juni in der Eingliederungsphase sein. Im Anschluss möchte die Kollegin ihren Resturlaub aus 2011 nehmen. Den verweigert ihr der AG, weil sie ihn hätte bis zum 31.Mai 2012 müssen. Habt ihr dazu Erfahrungen?

Noch zwei Hinweise; Die Kollegin hat einen Schwerbehindertenausweis; Bei uns findet der TVöD Anwendung.

3.456031

Community-Antworten (31)

L
Lernender

03.06.2012 um 22:09 Uhr

die Begründung ist nicht die richtige. Tatsache ist das der Urlaub nicht verfallen ist, weder nach TVöD noch nach anderen Gesetzen. Allerdings wird sie auch noch in der Eingliederungsphase nicht vom AG bezahlt. Nach Hamburger Modell ist sie auch erst nach 2 Wochern Vollarbeitszeit wieder eingegliert. Erst dann kann sie Urlaub nehmen.

U
Urlaubsfrage

03.06.2012 um 22:13 Uhr

Die ganz aktuelle Rechtsprechung betreffend der Unverfallbarkeit von Urlaub der wegen Krankheit nivht genommen werden konnte sollte nun doch allen BRM bekannt sein. Ging doch monatelang durch alle Medien. Es gibt weiter inzwischen auch Rechtsprechung betreffend dem Thema tarifl. Mehrurlaub, denn auch hier kann bekanntlich die Unverfallbarkeit gegeben sein.

Es gibt hier auch KEINE Unterschiede zwischen Schwerbehindert und nicht Behindert.

U
Urlaubsfrage

03.06.2012 um 22:14 Uhr

Lernender, deine Antwort ist so falsch!!!

S
sonntag

03.06.2012 um 22:17 Uhr

letnender

wo bitte hast Du das mit den 2 Wochen her??????

L
Lernender

03.06.2012 um 22:19 Uhr

@Urlaubsfrage

ich habe zwei Aussagen getroffen, welche ist falsch?

Solltest du aber begründen!

Ansonsten steht meine Antwort.

U
Urlaubsfrage

03.06.2012 um 22:46 Uhr

Lernender Beide Aussagen

L
Lernender

03.06.2012 um 22:49 Uhr

@urlaubsfrage Schwätzer

U
Urlaubsfrage

03.06.2012 um 22:59 Uhr

Lernender wie waere es einfach mal mit lesen http://www.hensche.de/tarifvertraglicher_Mehrurlaub_Krankheit_TVoeD_tarifvertraglicher_Mehrurlaub_Krankheit_BAG_9AZR575-10.html

geschuetzt war nur der gesetzl. also 4 Wochen = 20 Tage. Die 10 Tage sind der tarifl. Mehrurlaub und diese sind mit Ablauf des 31.05.
verfallen.

L
Lernender

03.06.2012 um 23:06 Uhr

@Urlaubsfrage

was du alles weißt.

6 tgae Woche = 24 tage gesetzlicher Urlaub Kennst du den Urlaubsanspruch der Kollegin? Ich nicht. Welcher Urlaub wurde denn zuerst genommen der tarifliche?

So etwas wie in Antwort sieben hab ich noch nie geschrieben. Wollte dir damit eine fundierte Antwort entlocken. Ist mir leider nicht gelungen, trotzdem bedaure ich Antwort sieben.

U
Urlaubsfrage

03.06.2012 um 23:20 Uhr

Lernender du musst weiter noch lesen

Auch das wurde im Zusammenhang/ Nachgang mit der EuGH Rechtsprechung geklaert und ergibt sich auch aus der Rechsprechung betreffend dem.tarifl. Mehrurlaub. Der gesetzl. Immer zu erst. Denn sonst wuerden sich die Fragen u. Klsgen betreffend dem.tarifl. Megrurlaub gar nicht ergeben.

L
Lernender

03.06.2012 um 23:46 Uhr

@Betsy

was hat der TVöD geregelt oder nicht geregelt?

Frage, wieviel Jahresurlaub steht der Kollegin nach TVöD zu? Kannst du oder urlaubsfrage dies beantworten? Arbeitet die Kollegin in einer sechs oder fünf tagewoche? Kannst du oder urlaubsfrage dies beantworten? Stell die vor der Urlaubsanspruch der Kollegin beträgt 26 Arbeitstage und sie arbeitet in einer sechs Tagewoche. Ist dann der Urlaub selbst nach deiner Rechnung in gänze weg. Wohl kaum. Aber selbst das spielt dabei keine Rolle. @Urlaubsfrage

zwei Antworten von mir sollten falsch sein, leider hast du eine ganz ausgeklammert und die andere nicht überzeugend wiederlegt.

B
Betsy

03.06.2012 um 23:51 Uhr

+Stell die vor der Urlaubsanspruch der Kollegin beträgt 26 Arbeitstage und sie arbeitet in einer sechs Tagewoche.+

An dieser Antwort ist Dein Unwissen klar zu erkennen. Wenn Du Dich im TVöD so wenig auskennst, warum antwortest Du dann bei einer Frage die den TVöD betrifft?

L
Lernender

03.06.2012 um 23:58 Uhr

@betsy

willst du mich ärgern oder was soll deine Frage.

Wenn du damit sagen willst 26 Tge gibt es nicht im TVöD sondern nur 30 und mehr.OK

Falls du damit sagen willst es gibt keine sechs Tagewoche im TVöD.OK

Gibt es keine 26 Tage Urlaubsanspruch im TVöD?

B
Betsy

04.06.2012 um 00:52 Uhr

Ärgern? Nein Bis jetzt gab es 26 Tage bis zum vollendeten 30. Lebensjahr. Dann bis 40 gab es 29 Tage, ab dann 30 Tage. Wenn ein Arbeitnehmer mehr oder weniger als eine 5 Tage Woche arbeitet, verändert sich die Zahl der Urlaubstage entsprechend.

Da du so sehr an der 6 Tage Woche hängst: zB Wenn diese Arbeitnehmerin 34 Jahre alt wäre und eine 6 Tage Woche arbeiten würde, bekäme sie 35 Urlaubstage. Sie hätte also abzüglich der 7 Resttage schon 28 genommen. Da bliebe nichts.

S
Snooker

04.06.2012 um 01:31 Uhr

Dann wäre da noch der Hinweis das bei allem Rätselraten und Kristallkugelschaun, noch der Hinweis im Raum steht, das die AN einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Soll ich raten oder soll ich behaupten das wenn sie Schwerbehindert ist gesetzl Anspruch auf 5 weitere Tage hätte.

B
Betsy

04.06.2012 um 01:41 Uhr

Da Ihr so sehr an der 6 Tage Woche hängst:

zB Wenn diese Arbeitnehmerin 34 Jahre alt wäre und eine 6 Tage Woche arbeiten würde, bekäme sie 35 Urlaubstage. Sie hätte also abzüglich der 7 Resttage schon 28 genommen. Da bliebe nichts.

Wenn man dann auch noch mal 5 Tage zurechnen möchte, hätte sie abzüglich der 7 Resttage auch schon 32 genommen. da bleibt immer noch nichts übrig.

Rechne doch erst, bevor Du behauptest.

S
Snooker

04.06.2012 um 02:31 Uhr

Habe ich Behauptet, oder Du nur einfach das passende Gesetz nicht zur Hand. Oftmals geben mehrere eigene Aufgaben ein Gesamtergebnis.

B
Betsy

04.06.2012 um 02:43 Uhr

Was brauche ich ein Gesetz wenn es um einen TV geht?

S
Snooker

04.06.2012 um 02:58 Uhr

Und was steht über einem TV ? Gesetze. Es ist nicht immer eine Sache der Rechnung..... sonderen eher wie wende ich was und wo an.

Kauf in einem Discounter Speck und Spargel und Du bekommst daraus schöne Spargelröllchen im Speckmantel. Besseres bekommst Du allerdings wenn Du beides bei einem Fachändler für sich holst...... und jede Anwendung einzeln ergibt das Ganze.

G
gironimo

04.06.2012 um 10:23 Uhr

Ich kenne mich im TVöD nun schon mal gar nicht aus - aber Tarife enthalten nun mal oft günstigere Regelungen als das Gesetz. Mich wundert an der Frage die Aussage des AG: "...hätte bis zum 31.Mai 2012 müssen...."

Ergibt sich das aus dem Tarif? Und was steht denn da über die tariflichen Ausschlussfristen oder Verfall von Urlaub? (Da gibt es ja auch oft Abweichungen)

K
Kulum

04.06.2012 um 15:27 Uhr

Der nach Alter gestaffelte Urlaub sollte eigentlich vom Tisch sein, auch im TVöD. Oder hab ich was verpasst?

B
Betsy

04.06.2012 um 15:32 Uhr

Die Regelung der zweiten Frist, bis zum 31.05., hebelt das EuGH Urteil aus. Damit kann, nach einer langen Erkrankung, nur der gesetzliche Urlaub länger genommen werden. Und ja, das steht so im TVöD.

Kulum, du hast höchstens die letzte Tarifverhandlung verpasst:)

K
Kulum

04.06.2012 um 15:43 Uhr

Durchaus möglich. Liegt aber daran, dass TVöD bei mir eh nicht zutrifft.

BAG Urteil vom 20. März 2012 – 9 AZR 529/10

Denke dennoch nicht, dass sich deine Behauptung aufrecht erhalten lässt

L
Lernender

04.06.2012 um 16:05 Uhr

@betsy im TVöD steht nicht, das nur der gesetzliche Urlaub länger genommen werden kann. Der TVöD regelt das der Urlaubsanspruch bis zum 31.05. genommen werden muss. Deshalb gab es auch eine Entscheidung des BAG dazu. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 2010 - 10 Sa 244/1

Es gab aber noch am gleichen Tag eine zweite Entscheidung. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 29. Juli 2010 - 3 Sa 280/10 -

B
Betsy

04.06.2012 um 16:16 Uhr

Nee Schatz, das steht in dem Urteil. Und das steht in dem Urteil weil der TVöD die verlängerte Frist bis 31.05 hat.

Du liest nicht gerne, gell?

L
Lernender

04.06.2012 um 16:44 Uhr

@betsy

wann gab es denn die BAG Entscheidung zur Uralaubsstaffelung?

Wohl im März 2012

Wir sprechen hier vom Resturlaub aus 2011

Verstehst du jetzt warum ich nicht sagen kann wieviel Urlaub die Kollegin in 2011 hatte: Evtl. nur 26 Tage

B
Betsy

04.06.2012 um 16:57 Uhr

Dann wäre es aber eine 5 Tage Woche;)

K
Kulum

04.06.2012 um 17:03 Uhr

:-) nein, in dem Verfahren ging es ja gerade darum, ob der Antragstellerin nicht 30 Tage Urlaub auch schon aus 2008 und 2009 zugestanden hätten obwohl sie noch nicht 40 Jahre alt war und das BAG gab ihr recht.

L
Lernender

04.06.2012 um 17:23 Uhr

@kulum glaubst du das die AG aufgrund des Urteils für 2011 Urlaub nachgewährt haben?

@Betsy plus Urlaub für Schwerbehinderung

plus die Frage ob sie nicht an weniger als 5 Tagen die Woche arbeitet.

K
Kulum

04.06.2012 um 17:56 Uhr

Soll ich raten? In dem Fall der Klägerin wird es der AG wohl nicht auf eine neue Klage ankommen gelassen haben. Grundsätzlich, vermute ich, werden wohl viele AG darauf vertrauen, dass sie machen können was sie wollen und nicht so fürchterlich viele AN sich das einklagen.

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