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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neu in Betriebsrat

J
jasmin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo bin neu in Betriebsrat wer kann mir bitte weiter helfen unser Betrieb besteht aus 85 mitarbeiter früher mal 120 vor kurzem wurden 2 große hauptlager zugemacht und die dort anfallende arbeit wurde in unser Betrieb verlegt. uns wurde damals mittgeteilt das wir das bißen mehr arbeit garnicht merken aber dies ist nicht so im gegenteil die arbeit ist fast auf das 3. fache gestiegen und daraum heist es fast seidt weinachten das wir so in Rhytmus von 14.tage 10 Stunden arbeiten sowie samstage . Genauso ein beispiel wahr jetz der karfreitag ein gezetzlicher feiertag am donnerstag wurde jeden Mitarbeiter mitgeteilt das am samstag nach karfreitag gearbeitet wir wegen der vielen aufträge jeder hatte sich auf ein langes wochende eingestelt . Wie können wir uns wehren bitte dringend um rat?

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Community-Antworten (3)

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StuWa

07.04.2010 um 03:49 Uhr

Mehrarbeit ist mitbestimmungspflichtig - wie wärs, wenn Ihr künftig die Zustimmung verweigert? Der jüngste Arbeitsplatzabbau dürfte bestimmt nicht die Kriterien erfüllen, die an eine betriebsbedingte Kündigung zu stellen sind, wenn der Arbeitsanfall als Solcher noch immer da ist. Möglicherweise führt eine konsequente Verweigerung der Zustimmung zur Mehrarbeit ja wieder zu Neueinstellungen ;-)

F
Former

07.04.2010 um 10:22 Uhr

Hallo Jasmin

vermutlich habt ihr damals schon versäumt, eine vorliegende Betriebsänderung gemäß der §§ 111 ff BetrVG entsprechend zu behandeln

sprich : Interessenausgleich, Sozialplan etc.

ansonsten bleibt halt noch konsequente Anwendung des § 87 BetrVG, wie StuWa bereits erwähnte

ob dies jedoch zu Neueinstellungen führt, großes Fragezeichen........?

S
StuWa

07.04.2010 um 12:44 Uhr

Hallo Former,

ich hatte absichtlich "möglicherweise" reingeschrieben ;-) Natürlich bin ich auch nicht so blauäugig, das zu glauben und hätte es hier bereits im Vorfeld an einem Interessenausgleich gelegen - da hätte man schon die Notwendigkeit der Massenentlassung bezweifeln und kräftig in die Einigungsstelle marschieren bzw. mit einstweiligen Verfügungen gegen eventuelle Umsetzung der Betriebsänderung vorgehen können.

Jetzt ist es wohl vor allem daran, den AG zu ätzen, indem man Überstunden verweigert.

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