Erstellt am 07.04.2010 um 01:49 Uhr von StuWa
Mehrarbeit ist mitbestimmungspflichtig - wie wärs, wenn Ihr künftig die Zustimmung verweigert? Der jüngste Arbeitsplatzabbau dürfte bestimmt nicht die Kriterien erfüllen, die an eine betriebsbedingte Kündigung zu stellen sind, wenn der Arbeitsanfall als Solcher noch immer da ist. Möglicherweise führt eine konsequente Verweigerung der Zustimmung zur Mehrarbeit ja wieder zu Neueinstellungen ;-)
Erstellt am 07.04.2010 um 08:22 Uhr von Former
Hallo Jasmin
vermutlich habt ihr damals schon versäumt, eine vorliegende Betriebsänderung gemäß der §§ 111 ff BetrVG entsprechend zu behandeln
sprich : Interessenausgleich, Sozialplan etc.
ansonsten bleibt halt noch konsequente Anwendung des § 87 BetrVG, wie StuWa bereits erwähnte
ob dies jedoch zu Neueinstellungen führt, großes Fragezeichen........?
Erstellt am 07.04.2010 um 10:44 Uhr von StuWa
Hallo Former,
ich hatte absichtlich "möglicherweise" reingeschrieben ;-) Natürlich bin ich auch nicht so blauäugig, das zu glauben und hätte es hier bereits im Vorfeld an einem Interessenausgleich gelegen - da hätte man schon die Notwendigkeit der Massenentlassung bezweifeln und kräftig in die Einigungsstelle marschieren bzw. mit einstweiligen Verfügungen gegen eventuelle Umsetzung der Betriebsänderung vorgehen können.
Jetzt ist es wohl vor allem daran, den AG zu ätzen, indem man Überstunden verweigert.