W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Feiertagsarbeit - Soll am Karfreitag gearbeitet werden, muss der BR seine Zustimmung dazu geben?

V
VGA
Jan 2018 bearbeitet

Soll am Karfreitag arbeiten. Muss der BR seine Zustimmung dazu geben? Oder mindestens dazu informiert werden? Die wissen von nichts

5.860010

Community-Antworten (10)

M
Mona-Lisa

13.03.2008 um 09:57 Uhr

@VGA, mit solchen mageren Informationen ist deine Frage nicht zu beantworten....... Rechtsanwälte würden jetzt sagen: Das kommt ganz darauf an! :-)) AV, BV's, TV......

V
VGA

13.03.2008 um 10:15 Uhr

Na gibt`s denn kein BetrVG mehr, dass über TV und BV steht? Wir sind angelehnt an TV Metall u. Elektroindustrie. Eine BV, die sagt man muss am Feiertag arbeiten kenn ich nicht. Es geht vielmehr um eine Sonderaktion (bin Instandhalter) Die "normalen" Mitarbeiter arbeiten nicht am Karfreitag. Ach ja, in meinem AV steht auch nichts von Feiertagsarbeit. Also bitte, lasst mich Ostereiersuchen...

W
Werner

13.03.2008 um 10:24 Uhr

Ber BR hat nach §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG Mitbestimmung bei Mehrarbeit!

V
VGA

13.03.2008 um 10:37 Uhr

Bedeutet im Klartext: Wenn der BR von dieser Mehrarbeit nicht in Kenntniss ist, muss ich auch nicht arbeiten! Oder?

I
Immie

13.03.2008 um 10:46 Uhr

@VGA Karfreitag sucht man keine Ostereier:-) §9 und §10 Arbeitszeitgesetz könnten helfen.

V
VGA

13.03.2008 um 11:03 Uhr

Muss ich mir jetzt auch noch vorschreiben lassen, wann ich meine Eier suche?? ;-)

Danke für den Hinweis

P
Petrus

13.03.2008 um 11:04 Uhr

@Immi: Karfreitag - war das nicht der Tag, an dem selbst die Ausnahmen nach §10 noch weiter eingeschränkt werden? Zumindest hier im Bundesland müssen diverse Einrichtungen ab Gründonnerstag Punkt Mitternacht für 24 h den Betrieb einstellen (Lokale außer Speisegaststätten (also Bars, Diskos, ...), Theater, Kino, usw.) Ich glaube kaum, dass VGAs Firma dann für planbare(!) Instandhaltungsarbeiten die für Feiertagsarbeit nötige Ausnahmegenehmigung bekommt...

W
Werner

13.03.2008 um 11:08 Uhr

Ich wäre an VGA`s stelle ganz vorsichtig. Es könnte als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden. Instandhalter sind ganz schön meis drann in den meisten Betrieben. Die können ja die Wartungen und Reperaturen nur machen wenn der Betrieb ruht. Aktiv werden muß jetzt der BR!!!!!!!!! Geh dahin und sage ihm Deine Sorgen!

B
BRV4U

13.03.2008 um 15:22 Uhr

@VGA Nehmen wir mal an, dein AG ordnet an, dass du am Karfreitag arbeiten sollst. Nehmen wir weiter an, der Betriebsrat hat davon keine Kenntnis, ergo es liegt keine Zustimmung zur Mehrarbeit vor. Nehmen wir weiter an du weisst dass der BR von nichts weiss und bleibst deshalb zu Hause. Dann brauchen wir nicht annehmen sondern können fast sicher sein, dass du dann eine Abmahnung wg. Arbeitsverweigerung bekommst. Denn: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht !

V
VGA

14.03.2008 um 08:34 Uhr

Und für was brauche ich dann einen BR??? Wenn der nicht informiert ist, kann der AG mich als zur Feiertagsarbeit zwingen. Obwohl niergends in meinem Arbeitsvertrag was von Sonntag- geschweige denn Feiertagsarbeit steht. Armes Deutschland! Das ist ja moderne Sklaverei

Ihre Antwort