Firma hat keinen Datenschutzbeauftragten
Wir sind eine Firma mit ca. 210 Mitarbeitern. Inhaltlich arbeiten wir mit behinderten Menschen in Werkstätten und Wohnheimen. Auf Anfrage beim Arbeitgeber haben wir erfahren das es keinen Datenschutzbeauftragten gibt. Außer den Daten der Mitarbeiter die auf einem Server abgespeichert sind, müssen die Mitarbeiter/Betreuer selber Berichte über jeden einzelnen behinderten Menschen schreiben. Dies geschieht am PC in jeder Wohnstätte, wo auch die Berichte abgespeichert werden. Zudem werden Daten handschriftlich in personenbezogenen Akten festgehalten. Vordrucke, wie z.B. die Stammdaten für diese Akten werden auch vorher am PC geschrieben und dort abgespeichert. Der Arbeitgeber will uns nun verkaufen, das er nach den Bestimmungen des datenschutzgesetzes keine Verpflichtung sieht derzeit eine solche Position besetzen zu müssen.
Wir (der BR) sieht das anders.
Was tun??
Community-Antworten (2)
11.04.2011 um 14:26 Uhr
@Balance Ihr als BR habt eine Überwachungspflicht § 80,10 Betr.VG nur nicht Bange machen lassen.Ihr könnt mit einem Beschluss jemanden auf Seminar schicken.
11.04.2011 um 14:31 Uhr
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