Emailüberwachung vom Betriebsratsmitgliedern
Hallo Liebe Forumsteilnehmer,
Wir haben erfahren das bei uns im Unternehmer der Emailverkehr einiger Arbeitnehmer überwacht wurde ohne vorherige Absprache/Info des Betriebsrates.
Des weiteren wurde auch der Mailverkehr einzelner Betriebsratsmitglieder überwacht bzw. gelesen.
Die entsprechende Person die dies auf Anweisung des Vorgesetzten gemacht hat, ist aus vor einiger Zeit aus dem Unternehmen freiwillig ausgeschieden. Er hat aber nun diesen Fall aber dem Datenschutzbeauftragten des Landes gemeldet bzw. angezeigt.
Im Unternehmen selber gibt es aber keinen Datenschutzbeauftragten.
Es stellt sich jetzt die Frage wie unser Betriebsrat nun weiter vorgeht. Wir werden auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren aber es wäre schön wenn man noch weitere Tipps erhalten könnte.
Das Problem wird sich hier mit der Nachweisbarkeit stellen denn dies wurde von dem Vorgesetzten nie schriftlich angewiesen sondern nur mündlich.
Danke schonmal im Voraus
Gruß Saftpresse
Community-Antworten (8)
10.04.2007 um 23:42 Uhr
tja, kniffelig - da hat der Ex-AN wohl die A-Karte. Aussage gegen Aussage, wenn keine schriftliche Anweisung. Also §11(2)2 BDSG vergessen und auf §11(1) verweisen, der Auftraggeber (also Vorgesetzter) ist für die Einhaltung des Datenschutz verantwortlich. Und damit auch für den Vertoß gegen §4 und 4a BDSG. Aber das soll bitte der RA bestätigen...
So oder so solltet ihr den ArG antriggern, dass das ja ein klassischer Fall von "nicht vertrauensvoll" ist und mal höflich nachfragen, wie mit den Vorgesetzen umgegangen werden soll.
11.04.2007 um 00:03 Uhr
Hallo,
Des weiteren wurde auch der Mailverkehr einzelner Betriebsratsmitglieder überwacht bzw. gelesen.
Hmm, wenn der Mailverkehr von Betriebsratsmitgliedern ueberwacht, bzw. gelesen wurde, waere dies meiner Meinung nach durchaus kritisch zu sehen. Die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" wuerde hier wohl einseitig in Richtung Arbeitgeber verschoben werden ...
Die entsprechende Person die dies auf Anweisung des Vorgesetzten gemacht hat, ist aus vor einiger Zeit aus dem Unternehmen freiwillig ausgeschieden. Er hat aber nun diesen Fall aber dem Datenschutzbeauftragten des Landes gemeldet bzw. angezeigt.
Knackpunkt der ganzen Sache duerfte in der Tat die Beweisbarkeit der ganzen Angelegenheit sein.
Mit kollegialen Gruessen JoK
11.04.2007 um 00:14 Uhr
saftpresse, der Ex AN wird dem AG doch wahrscheinlich über die gelesenen Mails Bericht erstattet haben? Gibt es dazu Unterlagen, die der Beweisführung dienen könnten?
11.04.2007 um 00:28 Uhr
Hallo Zusammen,
also der AN hat freiwillig selber gekündigt und da kann dann eigentlich nicht kommen von wegen Racheakt oder dergleichen.
Mir ist selber klar das die Beweisführung auf sehr dünnen Eis basiert. Ich weiss nicht inwieweit man überprüfen kann ob auf Mails zugegriffen wurde etc. kann mir aber vorstellen das dies doch irgendwo gespeichert wird.
Da aber vielleicht noch mehr Mitarbeiter aus der entsprechenden Abteilung ggf. davon Kenntnis haben könnte dies dann vielleicht aufgedeckt werden. Ein Teamleiter der dem Vorgesetzten sehr nahe steht ist in der Sache übrigens auch noch involviert.
Nichtsdestotrotz muss die GF doch auch beim Verdacht dies näher überprüfen oder nicht.
Gruß Saftpresse
11.04.2007 um 11:22 Uhr
@saftpresse,
ob auf Mails zugegriffen wurde etc. kann mir aber vorstellen das dies doch irgendwo gespeichert wird...
11.04.2007 um 15:01 Uhr
Hi Saftpresse,
interessante Sache mit der eMail-Überwachung. Wenn da was dran ist, und ihr dies beweisen könntet, wäre das der Hammer schlecht hin. Ich glaube, dass etliche BR's hier auch einen Verdacht gegen ihre GF hegen. Ich hoffe, ihr kommt zu einem Erfolg (wenn es so ist) und berichtet dann dem Forum wie es euch gelungen ist, die Beweisführung zu erbringen. Ich wünsche euch jedoch, dass es bei einer Unterstellung bleibt. Nichts wäre schlimmer als so ein Vertrauensmißbrauch.
Grüße Terrier
20.04.2007 um 01:40 Uhr
interessante Sache mit der eMail-Überwachung so sehe ich das auch aber ich bin schon immer „Misstrauisch“ gewesen was solche dinge angeht (Selber PC Fraek seid 20 Jahren).
Wir haben Internetzugang und somit habe ich unter Web.de ein eigenes BR Mailkonto eröffnet wo wir Online alle drauf zugreifen können vom BR aus. Bei Web,denke viele von euch kennen es,gibt es ja die Möglichkeit ohne Kosten ein Email Konto zu erstellen. Wir vom BR finden es so viel besser weil auch die Erstellung im Adressenbuch unter Web.de so einfach ist und auch das vervollständigen der jeweiligen Daten geschieht fast Automatisch weil es der betreffende selber ausfüllen muss die Funktion gibt es bei Web.de.
Was ich gerne selber mal wissen möchte ist.
Datenschutz beim BR.
Kann man wenn es Pc und Internetanschluss im Betrieb gibt, drauf bestehen das man nicht im Firmennetz mit dem BR PC hängt sonder halt selber einen Anschluss hat. Den wir haben auch bei uns so das Gefühl der Überwachung durch die "EDV"im eingenen Haus (Leider),dazu kommt auch das unser Br-Vorsitzender nächste Woche zur Geschäftsleitung wechselt auf Grund einer Internen Stellenauschreibung die voll auf ihn selber abzielt und er seid einigen tagen den Firmwagen der Chefs fährt... Was für ein Zufall das doch alles so ist oder was meint ihr dazu :-)
Gruss
BUDDi
20.04.2007 um 02:07 Uhr
@ Buddi,
Guckst du in der "Stichwort/ Problemsuchen -Funktion" unter Mail, PC, EDV usw. da findest du dazu sicher einige Antworten.
(Evt. musst du die Eingabe eines Begriffs 2x hintereinander tätigen)
LG
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