Kontakt zum Datenschutzbeauftragten verweigert
Mein (amerikanisches) Unternehmen möchte meine persönliche Daten (Privatadresse, Privat Telefonnummer etc.) zu einer Bank nach Amerika übermitteln und bittet (fordert) um Unterzeichnung einer Einverständnis. Nach meiner Meinung braucht es das überhaupt nicht. Ich möchte diesbezüglich mit unserem externen Datenschutzbeauftragten in Verbindung treten, dies geht aber nur über einen benannten Arbeitskollegen. Auf die Nachfrage der Kontaktdaten kam zuerst Hinhaltetaktik dann die Nachfrage um was es sich handelt dann der verweis ich solle mich an den BR wenden.
Man verweigert mir also den Kontakt zu unserem Datenschutzbeauftragten, ist das so OK? Was ist gesetzlich geregelt.
Unser BR taugt nicht viel, da brauch ich nicht hingehen, die Infos sollten wenn was geregelt wäre von alleine kommen und nicht die MA müssen da als Bittsteller hingehen. Unser BR Board glänzt seit Monaten mit absoluter Leere.
Danke
Community-Antworten (4)
11.02.2016 um 23:30 Uhr
Einfach nicht Unterschreiben! Was soll Dir denn passieren ..es sei denn Du bist bei der Mafia und bekommst Betonfüsse ;-) sollte der AG weiter Druck machen wegen der Unterschrift sollte ein Brief von Deinem Rechtsanwalt dies schnell beenden!
12.02.2016 um 08:12 Uhr
Moin Fratzi,
ist der Kontakt zu eurem externen Dateschutzbeauftragten wirklich so streng reglementiert? Bei uns gibt es solche Vorgaben nicht, jeder kann den Datenschutzbeauftragten anschreiben, es gab einen offiziellen Aushang mit Name und Kontaktdaten...
12.02.2016 um 09:04 Uhr
Wenn sich jeder AN an jede "zuständige Stelle" wenden darf um sich z.B. zu beschweren (§ 84 BetrVG) , muss doch auch die Bitte um Information von diesen Stellen erlaubt sein.
Aber hier würde ich auch sagen. Nicht unterschreiben.
12.02.2016 um 10:51 Uhr
Also im § 4f BDSG heißt es unter anderem:
im Absatz 5: "Betroffene können sich jederzeit an den Beauftragten für den Datenschutz wenden."
Absatz 4: "Der Beauftragte für den Datenschutz ist zur Verschwiegenheit über die Identität des Betroffenen sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf den Betroffenen zulassen, verpflichtet, soweit er nicht davon durch den Betroffenen befreit wird."
Du brauchst also weder jemandem Auskunft zu geben, was Du von dem willst, noch Dich abwimmeln zu lassen.
Verwandte Themen
Darf Normal-MA (nicht BRM) Datenschutzbeauftragten zur Prüfung einer BV "beauftragen" und muss dieser dann tätig werden?
Hallo. Bin zwar BRM, möchte aber evtl. als "normale" Mitarbeiterin aktiv werden, indem ich Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten (bei uns externe Firma) aufnehme: der BR hat eine BV abgeschlossen zu
AG wehrt sich gegen Datenschutzbeauftragten
Hallo zusammen, ich habe das Problem dass sich unser AG mit Händen und Füßen gegen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wehrt. Lt. Gesetz liegen alle Gründe für die Einbestellung vor und wir
Kontakt zwischen zwei Bereichen - Wie kann JAV einen Kontakt herstellen, so dass Azubi aus dem Werkstättenbereich bei Problemen auch auf die JAV zukommen?
Hallo zusammen, in unserem Betrieb wurde zum ersten Mal eine JAV gewählt. Nun ist es so, dass der Betrieb aus einer Werkstatt und einer Verwaltung besteht (beides auf einem Gelände, aber getrennt).
Tarifvertrag im Konzern - welche möglichkeiten haben wir Kontakt bzw. Informationen über den Verhandlungsstand zu bekommen?
Unser Unternehmen gehört einem Konzern an! Wir wissen das der Vorstand des Konzern Kontakt zur Gewerkschaft gesucht hat um einen Tarifvertrag abzuschließen! Wir haben noch keinen KBR und auch keinen K
AG verlangt Einsicht in private Nachrichten auf privatem Handy
Hallo zusammen, ich bin's mal wieder. Folgender Sachverhalt: Es gibt bei unserem AG einen "Kodex für Mitarbeiter im Umgang mit sozialen Medien" Dieser Kodex ist Bestandteil des AV. Die MA verpflichte