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AG wehrt sich gegen Datenschutzbeauftragten

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BRMitgliedHans
Dez 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe das Problem dass sich unser AG mit Händen und Füßen gegen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wehrt. Lt. Gesetz liegen alle Gründe für die Einbestellung vor und wir werden als Betriebsrat hier gefühlt nur hingehalten. Nun steht die Einführung eines neuen Systems auf dem Plan, welches ich datenschutzrechtlich für bedenklich halte. Kann ich die Einführung behindern in dem ich argumentiere, dass wir keinen für uns zuständigen Datenschutzbeauftragten haben und somit keine Einschätzung unserer Seite über dieses System stattfinden kann ?

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Community-Antworten (3)

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celestro

07.12.2022 um 12:33 Uhr

ich denke nein ... aber ihr könnt Euch ja entsprechende datenschutzrechtliche Expertise "einkaufen" ... ob das für den AG auf Dauer billiger ist, wage ich zu bezweifeln.

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Thomas63

07.12.2022 um 15:23 Uhr

Ein Datenschutzbeauftragter muss glaube ich ab 20 MA die Personendaten verarbeiten ernannt werden. Wenn das neue System auch Personaldatenverarbeitet könnt Ihr auch einen eigenen Berater einkaufen. Wir haben z.B. jemanden für das SAP System der uns seit über 10 Jahren bei Einführung und später auch Änderungen berät. Mit Ihm haben wir auch die EntsprechendenBV ausgearbeitet da uns das allen zu komplex war. Auf die Meinung unseres Konzerndatenschutzbeauftragten geben wir nicht allzuviel, er nickt zu häufig auch bei komplexen Systemen.

Das Du das System nur Aufgrund eines Hinweis auf fehlen des DSB, rechtssicher, ablehnen kannst bezweifle ich.

D
DummerHund

07.12.2022 um 16:03 Uhr

Lese dazu mal folgenden Artikel. Zum einen ist es ab 9 MA Pflicht und zum anderem könnte es Geldstrafen von bis zu 50.000 € geben.

https://www.iitr.de/blog/was-droht-wenn-kein-datenschutzbeauftragter-bestellt-wird/3124/

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