Erstellt am 10.04.2011 um 14:45 Uhr von wahlvst
Erstellt am 11.04.2011 um 10:14 Uhr von gallocampo
Im §13 Abs. 2 steht:
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1.mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
Da die Mitarbeiterzahl von 80 nicht auf 40 gefallen ist, wäre eigentlich eine Neuwahl nicht nötig.
Wenn allerdings die Anzahl der nötigen BR-Mitglieder (bei euch immer noch 5!) unterschritten wird, dann sind in jedem Fall Neuwahlen nötig... dann allerdings nur noch für die drei verbliebenen BR-Positionen.